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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Energieversorgerin am 08.10.2019 15:05

Titel: Eingruppierung in Entgeltgruppe 3
Beitrag von: Energieversorgerin am 08.10.2019 15:05
Guten Tag,

bei uns im Hause gibt es neben Stellenbeschreibungen auch darauf basierende Stellenbewertungen gemäß dem Tarifvertrag.
Ich habe einen Mitarbeiter, der als Zählerableser tätig ist und dementsprechend auch in Entgeltgruppe 3 eingestuft wurde.
Hierbei handelt es sich ja nach meinem Verständnis um eine Tätigkeit, die keine Ausbildung erfordert, sondern nur eine eigehende fachliche Einarbeitung.
Dieser Mitarbeiter hat eine Ausbildung gemacht, die allerdings ins keinster Weise mit seinen jetzigen Tätigkeiten in Verbindung steht. Gibt es aufgrund dieser (zwar branchenfremden) Ausbildung die Möglichkeit, den Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 4 oder 5 zu bekommen? Kann die Tatsache "irgendeine" Ausbildung zu haben eine entsprechende höhere Eingruppierung rechtfertigen?
Kennt sich damit jemand aus? Gibt es hier Erfahrungswerte?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Vielen lieben Dank im Voraus.
Titel: Antw:Eingruppierung in Entgeltgruppe 3
Beitrag von: Spid am 08.10.2019 15:12
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn für die auszuübende Tätigkeit keine Berufsausbildung erforderlich ist, ist es unbeachtlich, ob eine solche vorhanden ist.
Titel: Antw:Eingruppierung in Entgeltgruppe 3
Beitrag von: WasDennNun am 08.10.2019 15:21
Dieser Mitarbeiter hat eine Ausbildung gemacht, die allerdings ins keinster Weise mit seinen jetzigen Tätigkeiten in Verbindung steht. Gibt es aufgrund dieser (zwar branchenfremden) Ausbildung die Möglichkeit, den Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 4 oder 5 zu bekommen?
Nur durch Übertragung von entsprechenden Tätigkeiten.
Zitat
Kann die Tatsache "irgendeine" Ausbildung zu haben eine entsprechende höhere Eingruppierung rechtfertigen?
Nein.