Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sixtyna am 09.10.2019 15:35
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Hallo in die Runde,
ich bin seit länerem krank und habe laut TV-H Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Ich bekomme jedoch nichts, sondern muss noch jeden Monat 80 Euro berappen für die VBL. Weiss hier jemand, wie das berechnet wird? Der oft zitierte Differenz zwischen Krankengeld und netto ist es jedenfalls nicht. Die nette Dame von der HBS kann es mir auch nicht erklären. Aber es muss doch Regelungen, Erlasse, Hinweise oder dergleichen geben???
Danke schon mal für Infos :D
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Hallo,
bist du vor dem 01.07.1994 eingestellt worden?
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Hallo, und danke schon mal. Ich bin seit 2001 im öffentlichen Dienst. Krank seit 02.07.2019, Krankengeldbezug seit dem 13.08.2019. :'(
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Schau Dir mal den Link an- da ist die Berechnung ganz gut beschrieben:
https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall-nach-TV-L.pdf
Es ist offenbar nicht die Differenz vom Krankengeld zum Tabellenentgelt-Netto gemeint, sondern lediglich die Differenz, die aus der Regelung herrührt, dass die KK zwar 70% des Bruttoentgelts aber nur max. 90% des Nettoentgelts als Krankengeld zahlt- hiervon werden allerdings noch Sozialversicherungen abgeführt- auch hier mal ein Beispiel aus dem Netz:
monatliches Bruttogehalt: 3.000 €uro
monatliches Nettogehalt (Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder): 1.920 €uro
70 % des Bruttogehalts: 2.100 €uro
90 % des Nettogehalts: 1.728 €uro (zählt, da niedriger als 70% von Brutto)
daraus folgt monatliches Krankengeld brutto: 1.728 €uro
abzüglich Anteil Rentenversicherung (9,3 %): -161 €uro
abzüglich Anteil Arbeitslosenversicherung (1,25 %): - 26 €uro
abzüglich Anteil Pflegeversicherung (1,275 %): - 22 €uro
monatliches Krankengeld netto 1.519 €uro
Vom Arbeitgeber würdest Du, wenn ich es richtig interpretiere, dann monatlich die Differenz von 1920 €uro - 1728 €uro= 192 €uro an Krankengeldzuschuss erhalten. Sicher gibt es hier aber noch andere Fachleute, die das besser erklären können.