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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pina am 11.10.2019 10:40
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Hallo,
eine doch etwas ungewöhnliche Frage, da ich bei einer Recherche zufällig drauf gestoßen bin:
(Spät-) Aussiedlern mit Vertriebenenausweis bekommen in bestimmten Positionen ein en moantlichen Zuschuss zur Vergütung.
Stimmt das? (finde leider den Artikel gerade nicht mehr).
EDIT: ich habe es gefunden:
https://www.vbob.de/fileadmin/user_upload/www_vbob_de/pdf/2018/vbob_aktuell_eingruppierung_vorzimmerkraefte_Anlage.pdf
Gibte es so eine Regelung auch für NRW? Bzw. gilt diese?
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Eine solche Regelung trifft der TV-L nicht.
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Hallo,
eine doch etwas ungewöhnliche Frage, da ich bei einer Recherche zufällig drauf gestoßen bin:
(Spät-) Aussiedlern mit Vertriebenenausweis bekommen in bestimmten Positionen ein en moantlichen Zuschuss zur Vergütung.
Stimmt das? (finde leider den Artikel gerade nicht mehr).
EDIT: ich habe es gefunden:
https://www.vbob.de/fileadmin/user_upload/www_vbob_de/pdf/2018/vbob_aktuell_eingruppierung_vorzimmerkraefte_Anlage.pdf
Gibte es so eine Regelung auch für NRW? Bzw. gilt diese?
Sag mir mal bitte, wo in dem Artikel eine solcher Zuschuss genannt ist.
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Das verlinkte Dokument ist ohnehin tariflich unbeachtlich und inhaltlich falsch, da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
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Daneben regelt das verlinkte Doument keine Zulage für Spätaussiedler sondern für die Vorzimmerkräfte des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.