Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ryzen am 13.10.2019 19:47
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Hallo,
ich habe mich nach aktuellen Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst umgeschaut und dabei eine mit der Entgeldgruppe E9 gefunden.
Nach meinen aktuellen Erkenntnissen wird die E9 in E9a und E9b unterteilt. Wie erfolgt den die Zuteilung in a bzw. b?
Vielen Dank für eure Hinweise.
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Entsprechend der auszuübenden Tätigkeit.
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Entsprechend der auszuübenden Tätigkeit.
Danke für die schnelle Antwort. Macht es für mein Verständnis leider nicht einfacher. Wie definieren sich den die Tätigkeiten um die dazu entsprechende Entgeldgruppe b zu erhalten?
Muss man somit anhand der Stellenbeschreibung die Entgeldgruppe interpretieren? So klingt es zumindest ;D
VG
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Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus der EGO. Deine Interpretation wie auch die des AG sind lediglich Rechtsmeinungen, die die Eingruppierung nicht berühren.
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Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus der EGO
Super, vielen Dank.
Das mit der Interpretation war nur ein Spaß.
VG
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Bitte beachten: Entgeltgruppe.