Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 15.10.2019 06:42
		
			
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				Guten Morgen in die Runde,
 
 wie rechne ich Fahrten zur überbetrieblichen Ausbildung des Azubis ab? Nach § 10 Abs. 2 TVÖD sind Möglichkeiten der Sparpreiserlanung zu nutzen. Das heißt, ich nehme die Kosten einer fiktiven Fahrkarte? :-\
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				§10 Abs. 2 TVÖD trifft Regelungen zum Arbeitszeitkonto und gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse.
			
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				sorry ich meinte TVAöD