Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: HWBI am 16.10.2019 12:07
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Hallo zusammen,
ich bin im öffentlichen Dienst des Landes NRW im Rahmen des TVL-West beschäftigt (keine Schichtarbeit oder sonstige Sonderformen) und versuche aktuell auf Basis einer fundierten Quelle herauszufinden, wie viele Stunden unsere wöchentliche Arbeitszeit beträgt.
Ich habe mich bereits im Internet erkundigt, allerdings bin ich dabei auf viele verschiedene Angaben gestoßen, die mir insgesamt nicht weitergeholfen haben. Unser Personalrat konnte ebenfalls nicht helfen.
Daraufhin habe ich mir die aktuelle Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 2. März 2019 zum Tarifvertrag (TVL-West) angeschaut.
Dort ist unter § 6 "Durchschnittliche Arbeitszeit" Abs. 1 a festgehalten, dass sich die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit [...] auf der Grundlage der festgestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 [...] nach den im Anhang zu § 6 festgelegten Grundsätzen errechnet.
Im Anhang zu § 6 sind entsprechend für NRW 39,2 Std (39:12 Min) angegegeben.
Schaue ich allerdings in meine Lohnabrechnung, sind 39,83 Std (ca. 39:50 Min) vermerkt, die ich aktuell auch zur Berechnung meiner wöchentlichen Arbeitszeit heranziehe.
Unser allgemeiner Arbeitsvertrag ist lediglich ein Verweis auf den Tarifvertrag (TVL-West). Abweichungen oder sonstige Vereinbarungen kommen darin nicht vor.
Es wäre nun schön zu wissen, von welcher korrekten wöchentlichen Arbeitszeit ich ausgehen darf und durch welche Quelle diese hinterlegt werden kann.
Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich herzlich vorab.
VG
HWBI
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Die 39,2 Std. sind jedoch lediglich die Feststellung gem. §6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a, zur Ermittlung der regelmäßigen Arbeitszeit ist die Gesamtdifferenz nach Abs. 1 lit. b) des Anhangs zu §6 mit dem Faktor in Abs. 2 Satz 6 des Anhangs zu §6 zu multiplizieren, was 39,831 ergibt und auf volle Hundertstel gerundet (Satz 7) 39,83.
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Eine sehr konfuse und undurchsichtige Vorgehensweise zur Berechnung der Arbeitszeit im TVL, die jedem Normalsterblichen den Zugang zu Informationen verwehrt...
Aber vielen Dank für die Antwort. Meine Frage konnte damit beantwortet werden!