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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JC83 am 16.10.2019 20:07

Titel: Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: JC83 am 16.10.2019 20:07
Arbeitnehmer XY nimmt seinen Dienst am 01.01.2019 auf kündigt mit Ablauf des 14.11.2019.

Der AN ist schwer beschädigt und hat bereits 25 Tage Urlaub  genommen.

Wieviel Urlaub steht hier noch zu?

Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: Spid am 16.10.2019 20:14
Der TB kündigt also rechtswidrig?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: JC83 am 16.10.2019 20:15
Der TB kündigt also rechtswidrig?

Du hast vollkommen recht. Falsche SV-Darstellung: Aufhebungsvertrag. Sorry
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: Spid am 16.10.2019 20:20
Außerdem könnte ich schwören, daß da eben noch 2,5 Monate stand - und Du daraus 5 Urlaubstage errechnet hättest...
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: Spid am 16.10.2019 20:38
Zum aktuellen Sachverhalt: es sind 10,5 Monate, nicht 11,5. Es stehen also für 10 volle Monate Erholungsurlaub zu, 25 Tage. Sofern die Schwerbehinderteneigenschaft das ganze Kalenderjahr bestand, wird der Zusatzurlaub nicht gemindert.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: JC83 am 16.10.2019 20:46
Zum aktuellen Sachverhalt: es sind 10,5 Monate, nicht 11,5. Es stehen also für 10 volle Monate Erholungsurlaub zu, 25 Tage. Sofern die Schwerbehinderteneigenschaft das ganze Kalenderjahr bestand, wird der Zusatzurlaub nicht gemindert.

Ja. Der AN ist bis 14.11. beim selben AG.
Wechselte zum 1.10. lediglich in eine andere Dienststelle.
Ja SB liegt unbefristet vor.
Demnach noch 5 Tage Rest, da 25 Tage bereits genommen wurden?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung
Beitrag von: Spid am 16.10.2019 20:50
Ja.