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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: HerrKaeseberg am 16.10.2019 20:51
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Hallo,
ich habe folgende Frage, die für mich künftig eine Rolle spielen könnte: Aktuell bin ich in der E10/4 eingruppiert, im kommenden Jahr erfolgt die Höhergruppierung in die E11. Wie sieht es aber aus, wenn ich den Arbeitgeber wechsle (zu einem Bundesamt) und dort aufgrund meines in Kürze abgeschlossenen Studiums eine völlig andere Tätigkeit ausübe? Die Eingruppierung ist laut Ausschreibung E13/E14. Bin ich was die Mitnahme der Erfahrungsstufe anbelangt vom guten Willen des neuen AGs abhängig oder würde der Wechsel Stufengleich (bzw. Stufe 3? Habe sowas in Erinnerung) vonstattengehen? Oder gibt es noch andere Faktoren, die da eine Rolle spielen könnten?
Viele Danke & viele Grüße
Kaeseberg
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Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1.
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Stufe 3 wäre es wenn man entsprechende einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, dass ist aber bei dir nicht der Fall.
Förderliche Zeiten sind reine Kann Optionen die der AG anbieten kann. Aber eher unwahrscheinlich, da man ja bei einer völlig anderen Tätigkeit die Förderlichkeit schwer konstruieren kann.
Bleibt die Hoffnung, als einziger geeigneter Kandidat zu gelten.
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Hallo,
ich habe folgende Frage, die für mich künftig eine Rolle spielen könnte: Aktuell bin ich in der E10/4 eingruppiert, im kommenden Jahr erfolgt die Höhergruppierung in die E11.
Viele Danke & viele Grüße
Kaeseberg
Wie kommt es dazu? Wenn Deine übertragene Arbeit E11 wert ist, bist Du jetzt schon in E11 eingruppiert und nicht erst nächstes Jahr.
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Du triffst Annahmen zu Umständen, zu denen sich der TE nicht eingelassen hat - oder wo behauptet er, die auszuübende Tätigkeit bleibe unverändert? Neben dem Umstand, daß der TE ja eine Voraussetzung in der Person derzeit nicht aber künftig erfüllen könnte...
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Danke für die Antworten, das hatte ich bereits befürchtet.
Bezüglich der Höhergruppierung von der EG10 in die EG11 ist es bei meinem AG so, dass man mit der 9b eingestellt wird, nach einem Jahr in die EG10 höhergruppiert wird und nach einiger Zeit dann schließlich in der EG11 landet. Das geht jedes Mal mit einer Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung einher, wobei diese Änderung nur auf dem Papier ist. Die Tätigkeiten sind die Selben, egal ob 9b oder 11.
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Die Eingruppierung ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Es besteht aber auch kein Anspruch des AG gegen den AN, Tätigkeiten auszuüben, die nicht auszuüben sind.
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Das geht jedes Mal mit einer Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung einher, wobei diese Änderung nur auf dem Papier ist. Die Tätigkeiten sind die Selben, egal ob 9b oder 11.
Sind diese Änderungen bzgl. der Zeitanteile? Dann könnte man es nachvollziehen.
Wenn tatsächlich dort neue Tätigkeiten aufgeführt werden, die man vorher jedoch auch ausgeübt hat, ohne dass sie in der alten Tätigkeitsbeschreibung drin standen, dann muss man sich fragen, warum man sie denn ausgeübt hat.
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Danke für die Antworten, das hatte ich bereits befürchtet.
Bezüglich der Höhergruppierung von der EG10 in die EG11 ist es bei meinem AG so, dass man mit der 9b eingestellt wird, nach einem Jahr in die EG10 höhergruppiert wird und nach einiger Zeit dann schließlich in der EG11 landet. Das geht jedes Mal mit einer Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung einher, wobei diese Änderung nur auf dem Papier ist. Die Tätigkeiten sind die Selben, egal ob 9b oder 11.
Und jedes Mal beginnt die Stufenlaufzeit von vorne, auch ein interessanter Ansatz um Geld zu sparen...
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Danke für die Antworten, das hatte ich bereits befürchtet.
Bezüglich der Höhergruppierung von der EG10 in die EG11 ist es bei meinem AG so, dass man mit der 9b eingestellt wird, nach einem Jahr in die EG10 höhergruppiert wird und nach einiger Zeit dann schließlich in der EG11 landet. Das geht jedes Mal mit einer Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung einher, wobei diese Änderung nur auf dem Papier ist. Die Tätigkeiten sind die Selben, egal ob 9b oder 11.
Und jedes Mal beginnt die Stufenlaufzeit von vorne, auch ein interessanter Ansatz um Geld zu sparen...
nee, das muss man doch so machen, alles andere wäre ja eine Sprungbeförderung und das geht ja nicht ;D ;D ;D
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Ich habe mal nachgeschaut wegen der Stellenanteile, leider liegt mir aber nur die Tätigkeitsbeschreibung nach der Höhergruppierung in die EG10 vor. Zwei Arbeitspakete mit 40 bzw. 60%. Vielleicht waren es vorher 50? ;)
Ich sags mal so, für eine Sachbearbeiterstelle ist die EG11 als höchste Eingruppierung schon ganz nett. Ist jedenfalls mein Eindruck, wenn ich mir andere Ausschreibungen so anschaue. Damit wird auch "geworben", wobei die Transparenz, wann man denn dann in die 11 kommt, stark zu wünschen übrig lässt. ;)
Natürlich sind die Aufstiege "zufälligerweise" so gelegt, dass man relativ viel Laufzeit innerhalb der Erfahungsstufe verliert (unter der Annahme, dass man mit der 1 beginnt). Man kann aber mit den Vorgesetzten reden und eine Höhergruppierung hinauszögern. So ist das System bei uns. Die Tätigkeitsbeschreibung liest man sich bei der Einstellung (vielleicht) mal durch. Hat man dann nach ein paar Tagen vergessen und die auszübenden Tätigkeiten varrieren je nach Abteilung relativ stark, obwohl wir alle die gleichen Verträge haben (mit den Anpassungen bei Höhergruppierung). Anfang nächsten Jahres steige ich in die EG11 auf, dann kann ich vergleichen! ;)
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Bezüglich der Höhergruppierung von der EG10 in die EG11 ist es bei meinem AG so, dass man mit der 9b eingestellt wird, nach einem Jahr in die EG10 höhergruppiert wird und nach einiger Zeit dann schließlich in der EG11 landet. Das geht jedes Mal mit einer Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung einher, wobei diese Änderung nur auf dem Papier ist. Die Tätigkeiten sind die Selben, egal ob 9b oder 11.
Diese Vorgehensweise kenne ich aus der Behördenpraxis ebenfalls. Sie wird von verbeamteten! Entscheidungsträgern aus dem Grund so umgesetzt, um Tarifbeschäftigten eine Art von "Pseudoperspektive" durch ein laufbahnähnliches System zu geben, und damit tariflich schlecht informierte Mitarbeiter durch diese Höhergruppierungen (aus Beamtensicht Beförderungen) bei Laune zu halten.
Argumentiert wird damit, dass höherwertigere auszuübende Tätigkeiten erst nach erfolgreicher Einarbeitung übertragen werden. Damit ist das Ganze sogar tariflich abgesichert, auch wenn in der Praxis i. d. R. sofort alle auszuübenden Tätigkeiten wahrzunehmen sind.
Dass damit Einsparungen bei den Personalausgaben möglich sind, und sich die Stellenbewirtschaftung besser bewerkstelligen lässt, ist ein ebenfalls angenehmer Nebeneffekt.
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Dass damit Einsparungen bei den Personalausgaben möglich sind
... aber doch nur eher kurz- und mittelfristig, oder? Jemand, der alle Stufen der EG 9b durchmacht, kostet auf die Lebensarbeitszeit gesehen doch letztlich weniger als jemand, der in den ersten Jahren über EG10 und EG11 "klettert" und dort später deutlich höhere Einkommen hat.
Ein Spareffekt dürfte sich vermutlich nur in den ersten 5-10 Jahren auswirken - danach wird es m.E. eher teurer als eine "normale" Karriere innerhalb einer EG.
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Tariflich grenzwertig, beamtenseitig nachvollziehbar.
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Anfang nächsten Jahres steige ich in die EG11 auf, dann kann ich vergleichen! ;)
Das, was man dann ja mal probieren kann, ist, dass man nachweist, dass die auszuübenden Tätigkeiten sich nicht verändert haben und der AG ab E9b (oder E10) einem Eingruppierungsirrtum unterlag.
Damit würde dann die Stufenlaufzeit korrigiert werden.
Ansonsten kann man den E9bler und 10er nur raten: Macht nur dass was ihr müsst oder verlangt umgehend das korrekte Entgelt.
Ich habe mal nachgeschaut wegen der Stellenanteile, leider liegt mir aber nur die Tätigkeitsbeschreibung nach der Höhergruppierung in die EG10 vor. Zwei Arbeitspakete mit 40 bzw. 60%. Vielleicht waren es vorher 50? ;)
Das 60er AV müßte dann E10 sein, das andere e9b sein und vorher müsste es umgekehrt gewesen sein.
Wenn es vorher 50%/50% war, dann warst du vorher auch schon E10.
Du solltest als jetzt dokumentieren, ob dies Stelleanteile und -inhalte auch korrekt im sinne deiner ausgeübten Tätigkeiten sind, ansonsten solltest du tunlichst mal nachfragen, warum da eine Diskrepanz ist und wie damit zu verfahren ist.
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Der TE hat nur von „Arbeitspaketen“ gesprochen - welche Arbeitsvorgänge daraus zu bilden wären, ist ja völlig offen.