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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bitschuber am 17.10.2019 21:37

Titel: Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Bitschuber am 17.10.2019 21:37
Liebes Forum.

Ich habe schon X Versuche unternommen mehr herauszufinden, auch die hiesige Personalabteilung wartet noch auf die "Umsetzungsvorschrift" (oder sowas Ähnliches):

Ich bin klassischer Laboringenieur, derzeit in EG11/4, genau in der Stufenlaufzeitmitte, bekomme die Technikerzulage.

Ich habe - auch hier im Forum - erfahren, dass die jüngste Tarifeinigung in Hessen wohl eine Möglichkeit zur Höhergruppierung für Ingenieure von E11 nach E12 mit sich gebracht hat, ab 1.1.2020.

Nun frage ich mich a) ob ich betroffen bin und b) was ich tun muss. Der freundliche Personaler vor Ort meinte, ich solle mich im Januar wieder melden oder man würde sogar von sich aus auf mich zukommen.

An anderer Stelle habe ich gehört oder gelesen, dass man den entsprechenden Antrag noch 2019 stellen solle.

Weiß jemand mehr dazu? Ist es vielleicht besser, bei der Verdi aufzuschlagen (bin dort Mitglied)?

Danke für jede Antwort und viele Grüße!
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 17.10.2019 22:04
a) Das hängt maßgeblich davon ab, ob Du in E11 Fg. 1 oder Fg. 2 bist.
b) Einen Antrag auf Höhergruppierung stellen - oder es lassen.

Der Antrag kann 2019 nicht gestellt werden. Wenn Du ein bisschen Gewerkschaftsfolklore genießen oder die Antifa unterstützen möchtest, bist Du bei Verdi goldrichtig - für Rat oder kompetente Unterstützung ist das eher die falsche Anlaufstelle.

Dü hiesige Personalstelle dürfte nicht dafür da sein, Dich zu beraten, sondern das Personal des AG zu verwalten. Tatsächlich fehlt es im TV-H noch an jedweder Rechtsgrundlage zum Handeln, bislang ist noch kein Änderungstarifvertrag auch nur von einer Tarifvertragspartei unterzeichnet.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Bitschuber am 17.10.2019 22:16
Hallo Spid,

danke für die zackige Antwort.

Ja, meine FG kenne ich gar nicht ... Ich habe hier nur einen uralten Überleitungsvertrag von E13 nach E11 (ich war mal WiMi), wo nichts weiter dazu steht. Außerdem habe ich eine Kopie einer Anlage zum Antrag auf Eingruppierung, mit folgendem Stempel:

Dar Tarifmerkmal der Verg.Gr. IVa Fallgr. 10 Teil I BAT wird erfüllt.

Ja, da steht wirklich eine 10. Und dadrunter steht auch nur ein handschriftlicher Vermerk "entspricht der EG 11 TV-H".

Falls Du noch was dazu sagen kannst, wäre nett. :-)
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 17.10.2019 22:47
Natürlich steht da 10 - ansonsten würden nur 10a, 10b und 10c Sinn ergeben. Was ist daran jetzt so bemerkenswert?

VGr IVa Fg. 10 entspricht E11 Fg. 1 Teil II Abschnitt 21.1 EGO. Das zugeordnete Tätigkeitsmerkmal entspricht künftig der E12 Fg. 2. Ein Antrag auf Höhergruppierung kann mithin gestellt werden.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Bitschuber am 18.10.2019 10:55
Danke Spid, Bemerkenswert ist hier, dass ich da keine 10 erwartet haette sondern eben eine 1 oder 2. Wie ich nun herausfand, war das frueher alles anders. Danke jedenfalls fuer Deine Antwort und ein schoenes Wochenende.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: alterschlingel am 18.10.2019 13:48
@Bitschuber:
Antrag auf jeden Fall stellen, spid hat es ja explizit erwähnt. Bin auch Hesse.

Damals (2012) von der 11/4 in die 12/3 höhergruppiert. Und wenn Du nun Tabelle des TV-H in die Hand nimmst, wirst Du bemerken, dass beide Werte identisch sind. Hatte dann noch einen Mindestbetrag für den fehlenden Höhergruppierungsgewinn von rund 50,- € brutto im Monat erhalten. Bin jetzt - knapp 7 Jahre nach diesem Ereignis- noch immer in der 12-4.
Kollegen, die jetzt höhergruppiert werden, Jahre nach mir hier angefangen haben, kommen bereits vor mir in die 11-5, da stufengleich höhergruppiert wird. Habe einige Schreiben an die PA gesandt, die auf diesen Missstand hinweisen. Am Ende hat es nichts genutzt.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Ich habe mehr als 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung mitgebracht. Und bin seit rund 12 Jahren hier. Und wie soll man denn da in einer ERFAHRUNGSSTUFE 4 stecken ? Das ist schon rechnerisch nur durch ein von den Gewerkschaften verhunztes Tarifwerk möglich.

Aber das nur am Rande. Sieh zu, dass Du endlich in die 12 kommst. Lohnt sich.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 18.10.2019 14:27
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Ich habe mehr als 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung mitgebracht. Und bin seit rund 12 Jahren hier. Und wie soll man denn da in einer ERFAHRUNGSSTUFE 4 stecken ? Das ist schon rechnerisch nur durch ein von den Gewerkschaften verhunztes Tarifwerk möglich.

Aber das nur am Rande. Sieh zu, dass Du endlich in die 12 kommst. Lohnt sich.
Bitteres Schicksal.
 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung und dann sich mit der Stufe 3 abspeisen lassen.

Gibt es im TV-H nicht die Möglichkeit einer Stufenzulage?
Also ich habe das nicht mitgemacht und wäre wieder gegangen, wenn ich nicht entsprechend meiner einschlägigen Berufserfahrung mein Geld erhalten würde (hat zwar nen Jährchen gedauert, bis die das hinbekommen haben, aber soviel Geduld hatte ich dann doch noch).
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: TV-Ler am 18.10.2019 15:30
Das ist schon rechnerisch nur durch ein von den Gewerkschaften verhunztes Tarifwerk möglich.
Ein Tarifvertrag ist ein VERTRAG, d.h. es sind da immer (mindestens) zwei Parteien dran beteiligt ...
... da von den alten Höhergruppierungsregeln die Arbeitgeber profitieren, werden diese wohl auch die Urheber dieser Verhunzung sein. Die Gewerkschaften haben es lediglich nicht abwehren können.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Bitschuber am 18.10.2019 19:10
@AlterSchlingel
Ok, danke für die klare Ansage. Mal schauen was dabei rumkommt.

@WasDennNun
Keine Ahnung ob das eine Studenzulage ist: ich bekomme eine Technikerzulage (23,- Euro brutto).

@TV-Ler
Ich war bei der letzten Tarifrunde erschrocken wie sehr die Verdi mit sich hat Schlitten fahren lassen. Die Flyer die ich mit der Bitte um Verteilen bekommen habe, in denen mit faktisch falschen Zahlen ("Gehaltserhoehung 8%" oder so) gewordebn wurde habe ich nicht verteilen wollen.

Hmmmm. Hat jemand eine Idee ob die Stufenlaufzeit mitgenommen wird? Oder wird es ab 0 losgehen? Mein Personalratkontakt (nicht der angesprochene Personaler aus der Personalabteilung) meinte mal, dass das wohl noch unsicher sei.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 18.10.2019 21:03
@WasDennNun
Keine Ahnung ob das eine Studenzulage ist: ich bekomme eine Technikerzulage (23,- Euro brutto).
Nein, ich rede davon, dass Entgelt der Stufe 6 zu erhalten.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: alterschlingel am 19.10.2019 20:32
Vom AG erwarte ich nicht, dass er alle Dinge in meinem Sinne regelt. Logischerweise vertritt er auch seine Interessen. Von den Gewerkschaften erwarte ich etwas anderes!
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 20.10.2019 08:54
Vom AG erwarte ich nicht, dass er alle Dinge in meinem Sinne regelt. Logischerweise vertritt er auch seine Interessen. Von den Gewerkschaften erwarte ich etwas anderes!
Richtig und da du ja nicht bereit warst dem AG die Pistole auf die Brust zu setzen und eine Zulage zu fordern, so dass du jetzt schon das Entgelt der Stufe 6 erhälst, hat er ja alles richtig gemacht: Du bist noch da und er bekommt "günstig" deine Arbeitsleistung.
Die Gewerkschaft hat dafür gesorgt, dass diese möglich wäre. Die Gewerkschaft hat die stufengleiche Höhergruppierung nicht durchgesetzt, da hat sie "versagt"
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 20.10.2019 09:13
Da die Stufen der Entgelttabelle keine Berufserfahrung und förderliche Berufserfahrung auch nur in sehr begrenztem Maße bei einem singulären Ereignis des Arbeitsverhältnisses - der Einstellung - abbildet, mutet die ganze Diskussion etwas bizarr an.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 20.10.2019 12:42

Deswegen ist ja auch die Zulage in höhe des Entgelt von bis zu zwei Stufen der entsprechende Hebel zu einer entsprechenden höhere Entlohnung zu kommen.

Der Leistungsgedanke der mit den Stufenlaufzeiten verbunden ist, der wurde wahrscheinlich nur von einer einer minimalsten Anzahl von Menschen im öD gesehen. Denn weder das die Laufzeit verlängert, noch dass sie verkürzt wird ist gelebte Praxis innerhalb des gesamten öDs.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 20.10.2019 13:36
Es ist kein Leistungsgedanke mit den Stufenlaufzeiten verbunden. Die nächste Stufe erreicht man durch Zeitablauf. Die Entscheidung, die Instrumente Verlängerung und Verkürzung überhaupt zu nutzen, liegt im Ermessen des AG. Gäbe es einen Leistungsgedanken, wäre das ganze nicht optional oder wenigstens als zwischen den Betriebsparteien zu vereinbarender opt out vereinbart worden.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 20.10.2019 16:32
ok. dann liegt hier wohl ein Missverständnis meinerseits vor:

§ 16 Stufen der Entgelttabelle
1 Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): ...
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 20.10.2019 16:40
Du hast es selbst fett markiert: gem. §17 Abs. 2, der präzise das normiert, was ich ausführte.
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Beitrag von: WasDennNun am 20.10.2019 17:38
Ja genau, die Stufenlaufzeit richtet sich, sofern der AG/AN das möchte (opt in), nach der Leistung des AN. Aber es ist damit kein Leistungsgedanke verbunden, sondern man kann nur durch die Leistung die Stufenlaufzeit verlängern oder verkürzen.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 20.10.2019 17:53
Der Wunsch des AN ist völlig unbeachtlich.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 20.10.2019 18:16
Die Vorleistung, die der AN erbringen muss, ist, dass er eine über/unterdurchschnittliche Leistung erbringen muss. Dies ist nicht als Wunsch zu verstehen, sondern als sein Anteil am opt in.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 20.10.2019 19:12
Du schriebst, sofern der AG/AN das möchte.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 20.10.2019 19:22
Genau, wenn der AN eine Änderung der Stufenlaufzeit möchte, dann muss er eine Leistung erbringen die über/unterdurchschnittlich ist.  ??? Wenn er es verhindern möchte, dass der AG ihm eine  Stufenlaufzeitverkürzung/verlängerung gewährt, dann darf er keine Leistung außerhalb des Durchschnitts erbringen.  ;D
Ist doch ganz einfach.... Das hat mit Wünschen nichts zu tun.

Und nur wenn der AN eben diese Kriterien erfühlt hat, steht es dem AG frei dem AN eine Stufenlaufzeitänderung vorzunehmen.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 20.10.2019 20:08
Du hast behauptet, die Stufenlaufzeit richte sich nach der Leistung, sofern der AG/AN das möchte. Das ist im Hinblick auf den AN unzutreffend. Es ist völlig unbeachtlich, was der AN möchte. Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Leistung, wenn der AG das möchte, der AN hat auf diesen Umstand keinen Einfluß. Seine über- oder unterdurchschnittliche oder durchschnittliche Leistung hat keinen Einfluß darauf, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung richtet.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 06:56
Du hast behauptet, die Stufenlaufzeit richte sich nach der Leistung, sofern der AG/AN das möchte. Das ist im Hinblick auf den AN unzutreffend. Es ist völlig unbeachtlich, was der AN möchte. Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Leistung, wenn der AG das möchte, der AN hat auf diesen Umstand keinen Einfluß. Seine über- oder unterdurchschnittliche oder durchschnittliche Leistung hat keinen Einfluß darauf, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung richtet.
Natürlich hat es Einfluss, denn bei einem AN mit durchschnittlicher Leistung, kann der AG zwar etwas wollen, aber tariflich nicht umsetzen.
Die Wünsche des AG sind dann ebenfalls tariflich irrelevant.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 07:47
Es geht ausweislich Deiner Aussage darum, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung des TB richtet. Das tut sie dann, wenn der AG das möchte - und zwar völlig unabhängig davon, ob der AN eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche oder überdurchschnittliche Arbeitsleistung erbracht hat. Sie hat auf das „ob“ keinen Einfluß, nur auf das „wie“.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 08:18
Es geht ausweislich Deiner Aussage darum, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung des TB richtet. Das tut sie dann, wenn der AG das möchte - und zwar völlig unabhängig davon, ob der AN eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche oder überdurchschnittliche Arbeitsleistung erbracht hat. Sie hat auf das „ob“ keinen Einfluß, nur auf das „wie“.
Nein, bei durchschnittlicher Leistung gibt es kein "ob".
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 08:24
Natürlich gibt es das "ob" bei durchschnittlicher Leistung des TB. Wenn der AG die Entscheidung trifft, die Stufenlaufzeit abhängig von der Leistung zu machen, ist das völlig unabhängig von der Leistung des TB. Vielmehr hat diese lediglich zur Folge, daß sie im Falle einer durchschnittlichen Leistung gleich bleibt, bei unterdurchschnittlicher Leistung die Stufenlaufzeit verlängert und bei überdurchschnittlicher Leistung verkürzt werden kann. Bei einer leistungsbahängigen Stufenlaufzeit ist auch die gleichbleibende Stufenlaufzeit bei durchschnittlicher Leistung das Ergebnis der Leistungsabhängigkeit.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: alterschlingel am 21.10.2019 11:02
@spid: eigentlich war es nicht meine Absicht Bitschuber´s Thread thematisch wegzulenken. Eigentlich wollte ich dem TE nur sagen, "tu es !". Und habe nebensächlich darauf hingewiesen , dass es bei Höhergruppierungen heutezutage nicht mehr hoch und dann nach links geht in der Tabelle (so wie mir das nun mal geschehen ist).

Aber mit "bizarr" gebe ich Dir Recht..... wie kann man nach 12 Jahren im Verein noch in Erfahrungsstufe 4 sein ? Die 4 erreicht man doch im Normalfall nach 6 Jahren und verweilt max 4 Jahre darin. Sodass man nach allerspätestens 10 Jahren in Stufe 5 sein müsste. Dass dies nicht so ist, kreide ich den Gewerkschaften an. Von einer Anerkennung von 20 Jahren (absolut einschlägiger !) Berufserfahrung rede ich da gar nicht. Die ist hier noch null berücksichtigt, falls Du das gemeint haben solltest.

Zu meiner "Mitschuld", nicht gewechselt zu haben muss ich sagen, dass dies zum Teil stimmt. Wenn man da ganz wild den Markt abgegrast hätte, hätte man sicher auch noch etwas mehr erreichen können. Allerdings fühle ich mich nicht mehr so unabhängiger wie früher in den 30ern. Heute sind Frau, Kinder, Häusle usw.auch eine gewisse Verpflichtung und da schließt man das ein oder andere Risiko auch aus, wenn man nicht ganz so mutig ist.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 11:05
Es gibt im TV-H/TV-L keine Erfahrungsstufen. Es gibt nur Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Berufserfahrung ab.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: alterschlingel am 21.10.2019 11:17
Als die Umstellung kam, sprach man doch davon, dass Alterstufen diskriminierend seien, weil sie nur auf das Alter abzielen. Statt der Altersstufen sollten es doch eben "Erfahrungsstufen " werden oder hieß der Begriff nicht so ?
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 11:19
Der tariflich korrekte Begriff ist „Stufen der Entgelttabelle“. Diese bilden keine Berufserfahrung ab.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 11:19
Aber mit "bizarr" gebe ich Dir Recht..... wie kann man nach 12 Jahren im Verein noch in Erfahrungsstufe 4 sein ? Die 4 erreicht man doch im Normalfall nach 6 Jahren und verweilt max 4 Jahre darin. Sodass man nach allerspätestens 10 Jahren in Stufe 5 sein müsste. Dass dies nicht so ist, kreide ich den Gewerkschaften an. Von einer Anerkennung von 20 Jahren (absolut einschlägiger !) Berufserfahrung rede ich da gar nicht. Die ist hier noch null berücksichtigt, falls Du das gemeint haben solltest.
Wieso kreidest du das der Gewerkschaft an? Die hat es doch zugelassen, dass du seit Jahren das Entgelt der Stufe 6 erhalten könntest, wenn dem AG etwas an dir liegt und er es gewollt hätte, dann hätte er es gemacht. Aber wozu sollte er es machen, wenn du es nicht einforderst, dass er es macht.

Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine Stufengleiche HG im TV-L/H gab und gibt.
Und ja es ist ärgerlich, wenn man mit einschlägiger Berufserfahrung sich mit Stufe 3 einstellen lässt und nicht mehr erhält. Gekonnt hätte der AG es ja.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 11:23
Im TV-H gibt es die stufengleiche Höhergruppierung seit 2017.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: alterschlingel am 21.10.2019 11:27
Wie ich bereits ausführte, hatte ich mehrere male schriftlich Kontakt mit der PA aufgenommen mit der ernsten Absicht, hier weiterkommen zu wollen. Eine Untätigkeit diesbezüglich ist nicht vorwerfbar.

Auch bezog sich mein Vorwurf an die Gewerkschaft darauf, überhaupt eine nicht stufengleiche Höhergruppierung geduldet zu haben. Weshalb schreibst Du "gab und gibt" ? Die stufengleiche Höhergruppierung gibt es seit einigen Jahren (zumindest in Hessen und beim Bund. TV-L weiß ich jetzt nicht so genau).

Wie kommst Du bei mir auf Stufe 3 bei der Einstellung ? Ich wurde noch vom BAT übergeleitet, woraus sich dann eine Stufe ergab damals.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 11:44
Wie ich bereits ausführte, hatte ich mehrere male schriftlich Kontakt mit der PA aufgenommen mit der ernsten Absicht, hier weiterkommen zu wollen. Eine Untätigkeit diesbezüglich ist nicht vorwerfbar.
Sollte kein Vorwurf sein, aber offensichtlich hast du nicht ausreichend nachdrücklich dein Begehren vorgetragen, oder man muss leider erkennen, dass du es dem AG nicht wert warst, dass er dir mehr Geld gibt. Traurig aber typisch öD.
Am Ende hat er ja auch so deine Arbeitsleistung erhalten, ohne mehr zu zahlen.
(Wobei es dahingestellt ist, ob er nicht eine bessere erhalten hätte, wenn er mehr bezahlt hätte)
Zitat
Auch bezog sich mein Vorwurf an die Gewerkschaft darauf, überhaupt eine nicht stufengleiche Höhergruppierung geduldet zu haben. Weshalb schreibst Du "gab und gibt" ? Die stufengleiche Höhergruppierung gibt es seit einigen Jahren (zumindest in Hessen und beim Bund. TV-L weiß ich jetzt nicht so genau).
TV-H hatte ich übersehen, TV-L ist es immer noch so.
Man könnte sich auch fragen, wieso die Gewerkschaften die  Verschlechterungen durch den Wechsel vom BAT zum TV geduldet hat.
Zitat
Wie kommst Du bei mir auf Stufe 3 bei der Einstellung ? Ich wurde noch vom BAT übergeleitet, woraus sich dann eine Stufe ergab damals.
Habe es als verallgemeinerte Aussage getätigt und nicht deine persönliche Vita im Kopf gehabt. Und habe ein bisserl von mir auf andere geschlossen. Sorry.
Ich habe mich aus taktischen Gründen auch zunächst mit der Stufe 3 einstellen lassen, habe aber dann zügig die Zulage, Verkürzung eingefordert und erhalte seit dem das Entgelt der Stufe 6 (jaja widerruflich :) ).
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 11:45
Der tariflich korrekte Begriff ist „Stufen der Entgelttabelle“. Diese bilden keine Berufserfahrung ab.
Wobei in den Entgelttabellen die Stufen 4-6 mit "Entwicklungsstufen" betitelt sind.
Dieser Betitelung könnte die Erkenntnis zugrunde liegen, das Beschäftigte sich mit zunehmender Erfahrung in einer Weise entwickeln, die mit einem erhöhten Entgelt bedacht werden sollte um sich die Mitarbeit dieser Beschäftigten weiterhin zu sichern ...
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 11:51
Dazu müßten die Stufen der Entgelttabelle aber überhaupt Erfahrung abbilden. Das tun sie aber eben gerade nicht. Sie bilden einen Mischmasch aus Konjunktur, Marktwert, regionaler Besonderheiten, Betriebszugehörigkeit... ab.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 11:57
Dazu müßten die Stufen der Entgelttabelle aber überhaupt Erfahrung abbilden. Das tun sie aber eben gerade nicht. Sie bilden einen Mischmasch aus Konjunktur, Marktwert, regionaler Besonderheiten, Betriebszugehörigkeit... ab.
Ach komm, ein klein bisschen Erfahrung(szuwachs) wirst du in dem Mischmasch doch auch erkennen wollen!?
Wobei der Marktwert ja bereits auch von der Erfahrung des Beschäftigten abhängig ist bzw. im Marktwert auch Erfahrung steckt.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 11:59
Dazu müßten die Stufen der Entgelttabelle aber überhaupt Erfahrung abbilden. Das tun sie aber eben gerade nicht. Sie bilden einen Mischmasch aus Konjunktur, Marktwert, regionaler Besonderheiten, Betriebszugehörigkeit... ab.
Ach komm, ein klein bisschen Erfahrung(szuwachs) wirst du in dem Mischmasch doch auch erkennen wollen!?
Wobei der Marktwert ja bereits auch von der Erfahrung des Beschäftigten abhängig ist bzw. im Marktwert auch Erfahrung steckt.
Und wenn der AG will und der AN auch, dann ist da sogar noch  ein bisserl Leistungsbezug in dem MezzoMix drin


duck weg
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 12:06
Nehmen wir mehrere AN, die jeweils 30 Jahre Berufserfahrung haben:

AN1 wechselt aufgrund der Kann-Regelung zur Übernahme der Stufe bei einem anderen AG des öD aus Stufe 6 in Stufe 6.

AN2 wechselt aufgrund der Kann-Regelung zur teilweisen Übernahme der Stufe bei einem anderen AG des öD aus Stufe 6 in Stufe 5.

AN3 wechselt aus der freien Wirtschaft unter Anerkennung einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in Stufe 3.

AN4 wechselt aus der freien Wirtschaft unter Anerkennung einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren sowie der Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in Stufe 4.

AN3 wird nach zwei Jahren und nach vier Jahren höherguppiert - und ist damit immer noch in Stufe 3.

AN4 wird nach 4 Jahren höhergruppiert - und befindet sich in Stufe 5.

Wie bilden die Stufen der Entgelttabelle also Erfahrung ab?
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 12:12
Wie bilden die Stufen der Entgelttabelle also Erfahrung ab?
Wenn du hier ausschließlich diese extrem seltenen Ausnahmefälle von Wechslern aufführst, kannst du Erfahrung natürlich leicht negieren.
Betrachtet werden muss selbstverständlich der Standardfall eines TB, der sich entweder im mD, gD oder hD befindet und dort jahrzehntelang treu seinen Dienst bis zur Rente ableistet und sich aufgrund wachsender Erfahrung in den Stufen hochdient!  ;) 8)
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 12:36
Es gibt bein TB keinen mD, gD, hD.

Nun, so selten kann das Wechseln des AG ja nicht vorkommen - sonst gäbe es wohl kaum gleich mehrere tarifliche Regelungen dazu; neben dem Umstand, daß der öD ausgesprochen viele befristet Beschäftigte hat. Da der Anteil nicht fällt, muß er die ja regelmäßig ersetzen.

Aber auch bei Bestandsbeschäftigten, die nicht den AG wechseln, bildet die Stufe der Entgelttabelle keine Erfahrung ab. Nehmen wir mehrere AN, die zur gleichen Zeit in Stufe 1 eingetreten sind:

AN1 wird nach einem halben Jahr höhergruppiert, dann erneut nach 2 Jahren, nach drei Jahren und schließlich nach 4 Jahren erneut und ist nunmehr in Stufe 5 - nach 13,5 Jahren.

AN2 wird nach 2,5 Jahren höhergruppiert, nach 1,5 Jahren erneut, dann nach 1,5 Jahren wieder und schließlich nach 1,5 Jahren erneut. Dann verbleibt er in seiner Entgeltgruppe. Nach 13,5 Jahren ist er in Stufe 4.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: alterschlingel am 21.10.2019 14:21
spid hat Recht. Es gibt zu viele Fallkonstellationen.

Ich bin auch einfach müde der Kämpferei…..immer schauen, wie kann man noch etwas weiterkommen, usw....
Bin mal gespannt jetzt, wie es weitergeht in der Autobahn GmbH.
Titel: Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 14:24
Es gibt bein TB keinen mD, gD, hD.
...
Klar!
Der  ;) und der  8) sind zur Charakterisierung meines gesamten Textes ausgebracht worden ...