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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Björnson am 17.10.2019 22:56
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Hallo zusammen, meine Mitarbeiterin im Rechnungswesen vertrat ihre Kollegin in Krankheit vom 31.8 samstags bis 29.9 sonntags sind also 30 Kalendertage, ist das ein Monat?
Danke für eure Hilfe!
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Für die Berechnung gelten §§187, 188 BGB. Ein Monat ist mithin nicht erreicht.