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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tanzo am 19.10.2019 12:14
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Hallo, mich würde mal eure Meinung zur folgenden Stellenbewertung interessieren.
Ergebnis ist EG 15, ist das gerechtfertigt? Reicht hier nicht EG14? Immerhin ist die Zielgruppe klein.
100% Leitung (1AV)
In einer Kommune in BW
Direkte Stellvertretung des Oberbürgermeisters (B7) nach innen und außen, vom Gemeinderat bestätigt
Übertragung umfassender Befugnisse in Personal und Finanzen
Endverantwortung für alle zugeordneten Produkte
Selbstständige Vertretung und Entscheidung inkl Unterschriftsbefugnis der Kommune gegenüber der Presse, allen Behörden und Gerichten übertragen worden
ca. 400 Vollzeitstellenäquivalente Personal unterstellt, Übertragung aller dienstrechtlichen und fachlichen Weisungsbefugnisse inkl. der Beamten
Ca. 50 Mio €/Jahr Budgetverantwortung, dabei für ca. 40 Mio € erheblicher Spielraum
Zielgruppengrösse ca 70.000, Grenzregion
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Sind ihm keine 5 E13 bzw. A13 h.D. unterstellt?
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12 VZÄ oberhalb EG13 und 17x S18.
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Dann stellt sich die Frage doch überhaupt nicht...
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Entgeltgruppe 15
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
- erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
3.Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
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Unabhängig von den tariflich zu beachtenden Unterstellungsverhältnissen, halte ich bei der SV-Schilderung die Zielgruppe mitnichten für "klein".
[...] Ergebnis ist EG 15, ist das gerechtfertigt? Reicht hier nicht EG14? Immerhin ist die Zielgruppe klein.
[...]ca. 400 Vollzeitstellenäquivalente Personal unterstellt, Übertragung aller dienstrechtlichen und fachlichen Weisungsbefugnisse inkl. der Beamten
Ca. 50 Mio €/Jahr Budgetverantwortung, dabei für ca. 40 Mio € erheblicher Spielraum
Zielgruppengrösse ca 70.000, Grenzregion
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Hallo, mich würde mal eure Meinung zur folgenden Stellenbewertung interessieren.
Ergebnis ist EG 15, ist das gerechtfertigt? Reicht hier nicht EG14? Immerhin ist die Zielgruppe klein.
Warum fragst du? Reicht das Budget für E15 nicht? Neid? Geiz?
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Direkter Stellvertreter als OB kenne ich nur als "ersten Stadtrat" mit einer B-Besoldung.
Fände hier sogar E15 zu niedrig angesiedelt ob der Verantwortung - meine Meinung.