Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Niti am 21.10.2019 11:19

Titel: Jahressonderzahlung in Elternzeit
Beitrag von: Niti am 21.10.2019 11:19
Hallo zusammen,

Ich hoffe man kann mir meine Frage in diesem Forum beantworten.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Seit August 2018 hatte ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigsverbot. Ende Marz habe ich mein Baby bekommen.
Aktuell befinde ich mich bis Ende März 2020 in Elternzeit.

Nun stelle ich mir die Frage wie sich das 2019 und 2020 mit meiner Jahressonderzahlung verhält.

Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit
Beitrag von: Lars73 am 21.10.2019 11:33
2019 ungekürzt
2020 gekürzt um die Monate die du komplett in Elternzeit bist. Wenn Ende März 31.03. dann 9/12 der Jahressonderzahlung die du erhalten würdest wenn das ganze Jahr tätig.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit
Beitrag von: Niti am 21.10.2019 11:42
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das war meine Hoffnung  :D
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit
Beitrag von: RsQ am 21.10.2019 11:47
2019 ungekürzt
2020 gekürzt um die Monate die du komplett in Elternzeit bist. Wenn Ende März 31.03. dann 9/12 der Jahressonderzahlung die du erhalten würdest wenn das ganze Jahr tätig.

Mal aus Interesse: Warum wird die JSZ für 2019 nicht gekürzt, wenn (offenbar) seit April Elternzeit vorliegt? Bzw. was unterscheidet die Elternzeit 2019 von jener 2020?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 11:49
Mal aus Interesse: Warum wird die JSZ für 2019 nicht gekürzt, wenn (offenbar) seit April Elternzeit vorliegt? Bzw. was unterscheidet die Elternzeit 2019 von jener 2020?
Weil es tariflich so vorgesehen ist, die JSZ im Jahr der Geburt des Kindes nicht zu kürzen.