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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: EiZiLoP am 24.10.2019 12:21
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Hallo zusammen,
da ich im Forum leider nichts vergleichbares finden konntet. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin zur Zeit in EG9b Stufe 3 der TV-L, ab dem 01.04.2020 wäre es Stufe 4.
Nun habe ich letzte Woche das Auswahlverfahren für eine intern zu besetzende Stelle mit EG11 für mich entscheiden können. Beim Auswahlgespräch sagte man mir, das ich in die Stufe 2 kommen würde, was für mich mittelfristig einen Verlust darstellen würde.
Nun meine Frage. Ist diese Annahme korrekt, bei internen Stellenwechsel nach Findung von EG9b Stufe 3 nach EG11 Stufe 2 zu kommen, oder stimmt diese Annahme nicht?
Falls die Annahme korrekt ist, gibt es eine Möglichkeit die Stufe 3 zu erlangen? Was mich ebenfalls stutzig macht ist, das eine Kollegin einer anderen Abteilung von EG9b in EG11 hochgruppiert wurde ohne Ausschreibung und die Stufe 3 mitnehmen konnte.
Vielen Dank im Voraus fäür Eure Hilfe.
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Nun habe ich letzte Woche das Auswahlverfahren für eine intern zu besetzende Stelle mit EG11 für mich entscheiden können. Beim Auswahlgespräch sagte man mir, das ich in die Stufe 2 kommen würde, was für mich mittelfristig einen Verlust darstellen würde.
Nun meine Frage. Ist diese Annahme korrekt, bei internen Stellenwechsel nach Findung von EG9b Stufe 3 nach EG11 Stufe 2 zu kommen, oder stimmt diese Annahme nicht?
Die Stufenzuordnung ist schon richtig. Den mittelfristigen Verlust kann ich so recht nicht erkennen.
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Es handelt sich um den Regelfall einer Höhergruppierung. Warum sollte also die Stufenzuordnung nicht den Regelungen zur Stufenzuordnung bei Höhergruppierung folgen?
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Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Ich stelle mir halt besonders dieses Frage der Stufenzuordnung, da meine Kollegin Ihre Stufe 3 behalten durfte bei Wechsel von EG9b auf EG11 und ich wiederum nicht. Der einzige Unterschied ist, das meine neue Position intern ausgeschrieben wurde und ihre nicht.
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Ich stelle mir halt besonders dieses Frage der Stufenzuordnung, da meine Kollegin Ihre Stufe 3 behalten durfte bei Wechsel von EG9b auf EG11 und ich wiederum nicht. Der einzige Unterschied ist, das meine neue Position intern ausgeschrieben wurde und ihre nicht.
Das können wir so nicht beantworten.
Vielleicht war sie vorher in der Stufe 4 oder es wurde ein Fehler gemacht.
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Frag doch, ob man dir die Tätigkeiten erst zum 01.04.2020 übertragen kann.