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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 24.10.2019 15:09

Titel: Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Ole am 24.10.2019 15:09
Hallo,

eine Mitarbeiterin hat vom 01.01.19 bis 30.06.19 in einer Gemeinde (TVÖD) gearbeitet (Sachgebiet Steuern).
Bei uns hat sie im gleichen Sachgebiet zum 01.09.19 (TVÖD) angefangen. Ist die Zeit der Unterbrechung unschädlich? MUSS der AG ihr die Zeit vom vorherigen Arbeitgeber auf die Stufenlaufzeit anerkennen oder KANN er es? § 16 Abs. 2a TVÖD sagt KANN... und es handelt sich hier um ein halbes Jahr, nicht um ein ganzes Jahr...  :o
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 15:10
Handelt es sich um unterschiedliche Arbeitgeber?
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Ole am 24.10.2019 15:12
Einmal Gemeinde und einmal Stadt - unterschiedliche Arbeitgeber mit selbem Tarifvertrag
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 15:20
Dann ist der §17 Abs. 3 doch ohnehin in jedweder Hinsicht unbeachtlich. Es handelt sich um eine Einstellung. Für §16 Abs. 2a fehlt es an der unmittelbaren Einstellung im Anschluss.
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Ole am 24.10.2019 15:24
also das heißt, das die 2 Monate (01.07.19-31.08.19) keine unschädlichen Unterbrechungen darstellen und ich muss ihr die Zeit nicht anerkennen?
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 15:29
Wieso denn „Unterbrechung“? Es wird ein völlig neues Arbeitsverhältnis zu einem neuen AG begründet, der mit dem alten absolut nichts zu tun hat.
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Ole am 24.10.2019 17:13
ich dachte, weil beide dem TVÖD unterliegen. Siehe auch § 34 Abs. 3 Satz 3 TVÖD
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 17:19
Der ist nur relevant für §22 Abs. 3 und §23 Abs. 2.
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Ole am 24.10.2019 17:32
Also muss ich das halbe Jahr nicht anerkennen und kann die Mitarbeiterin in Stufe 1 einstellen?
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 17:39
Wenn ansonsten keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, ist das zutreffend.
Titel: Antw:Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Beitrag von: Ole am 24.10.2019 18:02
es liegt nur dieses halbe Jahr vor, davor war sie zwar auch in einer Verwaltung, aber mit völlig anderen Tätigkeiten