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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tommy78 am 25.10.2019 20:03
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Hallo,
ich habe in meinem Fachbereich aktuell die Position eines Teamleiter mit 5 Mitarbeitern.
Durch einen Zufall habe ich festgestellt das es in einem anderen Fachbereich einen Sachgebietsleiter gibt, der
genau die gleiche Arbeitsplatzbeschreibung hat wie ich, aber 2 EG-Stufen höher bezahlt wird.
Erst dachte ich, dass es an seinen Mitarbeitern liegt, die höhere EG-Stufen haben als meine Mitarbeiter. Aber eine Überprüfung hat ergeben, dass diese identisch sind.
Muss ich erst ein Sachgebiet für mich und meine Kollegen beantragen, um das gleiche Gehalt zu bekommen?!
Kann man eine Gleichstellung fordern bzw. eine Überprüfung anstreben?
Bin ziemlich frustriert, da mein Aufgabengebiet sogar größer ist und das schon fast 10 Jahre so ist...
Danke, Tommy
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Anspruch besteht auf das Entgelt, das sich aus der Eingruppierung ergibt. Es wurden keine Sachverhalte vorgetragen, die auch nur vermuten ließen, daß der AG hinsichtlich Deiner Eingruppierung irrt.
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Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" hat mit deiner Vergütung bzw. Eingruppierung nichts zu tun. Wie Spid sagte, entscheidend ist allein deine auszuübende Tätigkeit.
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Du solltest Dich mehr mit dem Thema beschäftigen, gerade als Führungskraft (Unterschied EG <-> Stufen).
Auch bei mir aktuell gibt es FK, die darüber nicht Bescheid wissen und seltsame Dinge fordern.
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Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" hat mit deiner Vergütung bzw. Eingruppierung nichts zu tun. Wie Spid sagte, entscheidend ist allein deine auszuübende Tätigkeit.
Ein Unterschied könnte z.B. sein, dass ein Sachgebietsleiter (auch) disziplinarisch vorgesetzt ist, ein Teamleiter (nur) fachlich. Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.
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Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" hat mit deiner Vergütung bzw. Eingruppierung nichts zu tun. Wie Spid sagte, entscheidend ist allein deine auszuübende Tätigkeit.
Ein Unterschied könnte z.B. sein, dass ein Sachgebietsleiter (auch) disziplinarisch vorgesetzt ist, ein Teamleiter (nur) fachlich. Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.
Es könnte aber genauso gut umgekehrt sein.
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Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.
Hättest Du ein Beispiel dafür?
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Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.
Hättest Du ein Beispiel dafür?
In der EGO taucht regelmäßig ein Kriterium von wegen "mindestens x Beschäftigte der Entgeltgruppe y durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt" auf.
In meinem Umfeld gab es den Fall, dass sich eine Führungsperson nicht auf dieses Kriterium berufen konnte, weil lediglich eine fachliche und keine disziplinarische Unterstellung vorliegt. Allerdings muss ich hier gleich einschränken, dass dies lediglich die unreflektierte, über mehrere Ecken kommunizierte Einschätzung des zuständigen Personalsachbearbeiters war und nicht die der höchsten gerichtlichen Instanz, die im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage darüber zu befinden hatte. (Ich neige leider dazu, Menschen in Positionen, zu deren Anforderungsprofil eine bestimmte Qualifikation gehört, das Vorhandensein eben dieser Qualifikation auch zu unterstellen.)
Da ich selbst weder betroffen bin noch davon ausgehe, jemals betroffen zu sein, habe ich es dabei bewenden lassen, die Argumentation für durchaus plausibel und mithin korrekt zu halten, zumal ich in anderen Entgeltordnungen auch hin und wieder explizit auf die fachliche Unterstellung verwiesen wird.
Vielleicht kann Spid ja hier noch etwas Licht ins Dunkel bringen... ;-)
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Dazu braucht es nicht mal mich, auch bei Haufe (ebenso bei Rehm) ist eindeutig dargestellt, daß Fachaufsicht genügt - zurecht, schließlich fordern die Tarifparteien keine besondere Form der Unterstellung.
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In der EGO taucht regelmäßig ein Kriterium von wegen "mindestens x Beschäftigte der Entgeltgruppe y durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt" auf.
Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" ist dabei allerdings irrelevant.
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Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" ist dabei allerdings irrelevant.
Stimmt, und der Gedanke kam mir auch gerade erst:
Nur, weil irgendwo das Wort "...leiter" auftaucht und die Person vielleicht auch Dinge tut, die sich mit dieser Begrifflichkeit im Einklang befinden, bedeutet es noch lange nicht, dass es sich tatsächlich um einen fachlichen und/oder disziplinarischen Vorgesetzten im Sinne des TVÖD handelt...
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Der TVÖD enthält keine Definition des Begriffs „Vorgesetzter“ - der Begriff kommt in allen Fassungen nur einmal vor, um die selbständige Tätigkeit von Technikern näher zu erläutern.