Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: lubek am 29.10.2019 00:40
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Hallo liebe Forengemeinde,
im Krankheitsfall bekommt ich als Tarifbeschäftigter im Wechselschichtdienst meine Zeitzuschläge in Form des Durchschnittes der letzten 3 Monate gezahlt, wie verhält es sich, wenn ich nach Ablauf der 6 wöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld beziehe, habe ich dann immer noch eine Anspruch auf den Durchschnitt der Zeitzuschläge so lange ,wie ich Krankengeldzuschuss(39 Wochen) erhalte?
Vielen Dank
Andreas
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Der Berechnungszeitraum für den Krankengeldzuschuss ist der gleiche wie für die Lohnfortzahlung, §21 und 22 TV-L.