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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: IT-Guy am 30.10.2019 05:57

Titel: Umgang mit Überstunden nach Kündigung und Uneinigkeit
Beitrag von: IT-Guy am 30.10.2019 05:57
Hallo zusammen,

Ich habe zum Ende des Jahrs gekündigt und noch rund 250 Überstunden auf dem Konto. Diese würde ich gerne abfeiern. Wodurch ich in gut 2 Wochen schon meinen Dienst einstellen könnte.

Mein Unternehmen möchte das nicht und würde mir diese Stunden gerne auszahlen.
Das kommt für mich aber nicht in Frage, da ich für 250 extra Stunden erheblich Steuern abdrücken müsste.

Wenn ich es richtig sehe gibt es weder in meinen Arbeitsvertrag noch dem TVöD eine Regelung dazu. Im BAT gab es wohl mal eine "Überstunden sollten abgefeiert werden Regelung". Im Gesetz konnte ich dazu noch nichts finden.

Hat ggf. jemand schon einmal Erfahrungen mit so einer Situation gemacht ?
Wie verhält man sich wenn es zu keiner Einigung kommt?
Titel: Antw:Umgang mit Überstunden nach Kündigung und Uneinigkeit
Beitrag von: Spid am 30.10.2019 06:54
Sofern keine Betriebs-/Dienstvereinbarung relevanten Inhalts besteht, ist das etwas, was der AG kraft seines Direktionsrechts einseitig bestimmen kann. Er ist auf Dein Einverständnis nicht angewiesen - und da Du eh gehst, wird ihn auch egal sein, ob Dir das gefällt.
Titel: Antw:Umgang mit Überstunden nach Kündigung und Uneinigkeit
Beitrag von: Kaiser80 am 30.10.2019 07:17
i.d.R. bestehen doch in jedem noch so kleinen Haus des öD Dienstvereinbarung zur Gleitenden Arbeitszeit, Mehrstunden, Überstunden...

Schau doch mal in eurem Intranet oder hör beim PA nach.

P.s. : Überstunden können i.Ü. auch verfallen btw.