Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Landsknecht am 30.10.2019 12:46
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Eine Kollegin von mir hat noch Resturlaube aus ihrer Zeit vor der Elternzeit, 16 Tage. Sie wechselt aus ihrer laufenden Elternzeit den Dienstherren. Von Kommune zur Regierung.
Mein Dienstherr ist der Meinung, es ist keine Abgeltung möglich da sich im Beamtenbereich die Urlaubsabgeltung abschließend nach § 9 UrlMV richtet. Hiernach ist eine Urlaubsabgeltung nur möglich, wenn bei Beendigung des Beamtenverhältnisses die vorherige Einbringung des Erholungsurlaubs aufgrund einer Dienstunfähigkeit nicht möglich war (einzige Ausnahme: Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Tod des Beamten). Diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben.
Ich kann diese Meinung durchaus nachvollziehen, ist der Urlaub in dem Fall also weg, oder muss eventuell soger der neue Dienstherr gewähren? Hatte jemand schon so einen Fall?
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Mit der Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt (§ 48 Abs. 3 BayBG).
Der Übergang ist fließend und der neue Dienstherr erbt die Urlaubsansprüche vom vorherigen Dienstherrn, heißt die 16 Tage bleiben bestehen (davon unabhängig sind die spezialgesetzlichen Erfordernisse zum Verbrauch des Urlaubs bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sehen).
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Interessant, danke für die Info.