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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JB am 31.10.2019 15:30
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Hallo,
könnte mir bitte jemand erklären warum mein Auszahlungsbetrag gesunken ist? (TVL E8 Stufe 2)
Bisher: 1.846,26€
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Neu: 1.819,06€
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Liebe Grüße
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Da wird wohl der Steuerfreibetrag seine Grenze erreicht haben.
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Es gab doch aber keine Gehaltserhöhung. Wie kann das passieren?
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Der Übeltäter ist die Zeile "ZVK Hinz-Betrag Steuer 97,93".
Das ist ein virtueller Betrag nur für die Steuer, der aber nicht auszahlungsrelevant ist. Dadurch hat sich Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht und damit die einbehaltene Lohnsteuer.
Inhaltlich können wir das aber nicht beurteilen, dafür fehlen Angaben. Das müsste aber Deine Personalstelle können.
ZV-Steuer-Hinz-Betrag
Diese Zeile wird dann auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen, sobald der steuerliche Arbeitnehmerfreibetrag für
die Arbeitgeberumlage ausgeschöpft ist. Dieser Betrag ist Bestandteil des steuerpflichtigen Entgelts. (Steuer-
Brutto).
Bei Lohnsteuerklasse VI entfällt der Freibetrag.
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Alle Jahre wieder; im Januar beschwert sich nie jemand über zu viel Geld...
Die VBL gewährt jährlich einen bestimmten Steuerfreibetrag. Dieser kann nach Entscheidung des Arbeitgebers entweder nach dem Verteilmodell oder nach dem Aufzehrmodell weitergegeben werden.
Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Pauschalbetrag der Arbeitgeberzuwendung auf 12 Monate verteilt. Das entspricht somit einem gleichbleibenden Betrag pro Monat (z. B. 01.01.2015 = 121 €).
In Berlin gilt jedoch das Aufzehrmodell.
Dabei wird der steuerfreie Betrag jährlich vom Beginn des Jahres an vollständig aufgezehrt. Sobald der Pauschalbetrag aufgezehrt ist, wird voll versteuert. Dies führt trotz gleichen Brutto-Gehalts zu unterschiedlichen Netto-Gehältern im Laufe eines Jahres.
Auf den Entgeltnachweisen ist dies unter den Bruttobeträgen als „ZVK Hinz Steuer“ ersichtlich. Je nach Entgeltgruppe wird dies ab der Mitte eines Jahres erfolgen und führt regelmäßig zu Rückfragen der Beschäftigten bei den Personalstellen.
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In Berlin gilt jedoch das Aufzehrmodell.
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Auf den Entgeltnachweisen ist dies unter den Bruttobeträgen als „ZVK Hinz Steuer“ ersichtlich. Je nach Entgeltgruppe wird dies ab der Mitte eines Jahres erfolgen und führt regelmäßig zu Rückfragen der Beschäftigten bei den Personalstellen.
Und was zeigt, dass Berlin nicht aus "Fehlern" lernt!
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Und was zeigt, dass Berlin nicht aus "Fehlern" lernt!
Richtig wäre: Berlin lernt gar nichts! Nicht aus Fehlern, nicht aus Erfolgen, nicht aus der Vergangenheit. Und einen Plan gibt es auch nicht.