Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Versuch am 02.11.2019 07:30
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Wenn man als Beamter in bw ein Entlassungsgesuch stellt (Schuldienst) gibt es dann Fristen?
Z.b., dass den Gesuch nach 3 Monatsfrist zugestimmt wird oder gar nicht, wenn mitten im SJ?
Es gibt für Lehrer auch immer einen Stichtag für das kommende SJ (direkt im neuen Jahr).
Gilt dieser hier auch?
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§31 (3) LBG BW:
Die Entlassung auf Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG soll für den beantragten Zeitpunkt ausgesprochen werden. Sie kann aus zwingenden dienstlichen Gründen um längstens drei Monate ab der Antragstellung hinaus geschoben werden. Der Antrag kann, solange der Beamtin oder dem Beamten die Entlassungsverfügung nicht bekannt gegeben ist, innerhalb von zwei Wochen nach seiner Einreichung, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist, zurückgenommen werden.
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Danke