Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: florian16112 am 04.11.2019 20:23
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur geplanten Verbeamtung von Feuerwehrleuten die aktuell im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind. Beispiel:
Aktuell:
Feuerwehrmann Eingruppiert als Truppführer/Oberandmeister im TVÖD-VKA Kommune - E8.
(Bundesland: Brandenburg)
Die Kommune gibt ab sofort seinen Feuerwehrleuten die Möglichkeit zur Verbeamtung. Die Eingruppierung soll jetzt in die Besoldungsgruppe A7 (Brandmeister auf Probe) erfolgen obwohl der Feuerwehrmann schon im Angestelltenverhältnis den Dienstgrad Truppführer/Oberbrandmeister besitzt. Die zusätzlich benötigte Ausbildung zum Rettungssanitäter muss in der Probezeit nachgeholt werden. Die Probezeit soll 1-3 Jahre betragen (Tätigkeit z.B. in Freiwilliger Feuerwehr kann diese bis auf 1 Jahr verkürzen). Erfahrungsstufen/jahre der bisherigen Tätigkeit im ÖD kann anerkannt werden.
Frage:
Hat die Kommune das Spielraum den Feuerwehrmann gleich in die Besoldungsgruppe A8 einzugruppieren?
Vielen Dank.
florian16112
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Warum nicht? Justizvollzugsbeamte starten in Brandenburg beispielsweise ja auch generell mit A8.
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Kenne mich im Laufbahnrecht des Landes Brandenburg nicht aus, aber mM nach kurzem überfliegen der Laufbahnverordnung sollte das egmäß § 8 II 1 LVO möglich sein.
Also Spielraum ja, muss aber nicht.