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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Elke am 05.11.2019 14:50
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Hallo, weiß jemand wann endlich die Nachzahlung der Garantiebeiträge in Thüringen kommen soll?
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Nein, aber in NRW sind sie auch noch nicht erfolgt. Nicht, dass Dir das weiterhelfen würde. :P
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Ich hatte es woanders schon geschrieben: "früher" hätten sich jeder Personaler/Gehaltsabrechner hingesetzt und das für seine 10 Schäfchen in 4h per Hand ausgerechnet. Heute suchen 20 Leute, von denen 10 Informatiker sind nach einer programmierbaren Lösung. Das kann schon mal dauern. Braucht man nie wieder... aber war ein geiles Projekt.
… Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
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Ich hatte es woanders schon geschrieben: "früher" hätten sich jeder Personaler/Gehaltsabrechner hingesetzt und das für seine 10 Schäfchen in 4h per Hand ausgerechnet. Heute suchen 20 Leute, von denen 10 Informatiker sind nach einer programmierbaren Lösung. Das kann schon mal dauern. Braucht man nie wieder... aber war ein geiles Projekt.
… Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
Super auf den Punkt gebracht ;D
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In NRW erhielten wir gestern die Information, dass die Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Vergütungsgruppe 9 mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden sollen. Alle anderen tariflich bedingten Nachzahlungen, wozu dann auch wohl der Garantiebetrag zählt, sollen erst mit dem Januargehalt 2020 ausgezahlt werden.
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Diese Frechheit liegt in erster Linie darin begründet, daß die TB es mit sich machen lassen. Ein paar tausend Leistungsklagen bei der Umsetzung dieser Tarifrunde führen womöglich zum Umdenken bei der nächsten...
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@Spid
Optional könntest Du doch auch eine leitende Position im Landesamt für Besoldung einnehmen, und den Laden von totem Holz befreien!
Ich frage mich btw. ob es irgend welche Konstellationen gibt, in denen es dem Gehaltsempfänger in steuerlicher Hinsicht zum Nachteil gereichen könnte, wenn Zahlungen, die bereits im Jahr 2019 hätten geleistet werden müssen, erst im Jahr 2020 auf einen Schlag ausgezahlt werden.
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"Ich frage mich btw. ob es irgend welche Konstellationen gibt, in denen es dem Gehaltsempfänger in steuerlicher Hinsicht zum Nachteil gereichen könnte, wenn Zahlungen, die bereits im Jahr 2019 hätten geleistet werden müssen, erst im Jahr 2020 auf einen Schlag ausgezahlt werden."
Das würde mich auch interessieren.
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@Spid
Optional könntest Du doch auch eine leitende Position im Landesamt für Besoldung einnehmen, und den Laden von totem Holz befreien!
Da bekommt ja der Direktor gerade mal auf B3...
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"Ich frage mich btw. ob es irgend welche Konstellationen gibt, in denen es dem Gehaltsempfänger in steuerlicher Hinsicht zum Nachteil gereichen könnte, wenn Zahlungen, die bereits im Jahr 2019 hätten geleistet werden müssen, erst im Jahr 2020 auf einen Schlag ausgezahlt werden."
Das würde mich auch interessieren.
Unter Umständen werden diese Zahlungen in dem Jahr als sonstige Entgeltbestandteile geführt, die bei der Berechnung von Elterngeld nicht berücksichtigt werden können. Aber da bin ich mir nicht sicher.
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@Spid
Optional könntest Du doch auch eine leitende Position im Landesamt für Besoldung einnehmen, und den Laden von totem Holz befreien!
Da bekommt ja der Direktor gerade mal auf B3...
Die konkrete Höhe kommt doch auf Bundesland bzw. Bund an...und außerdem "B3 macht frei".
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Eher arm...
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Dann bin ich sehr arm...