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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mmmew am 11.11.2019 11:08
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Hallo, ich arbeite derzeit 36 Stunden und würde gerne auf 40 Stunden hochgehen. Bei wem muss ich das beantragen? Nur bei meinem Amtsleiter würde ja nichts bringen. Also ich würde ja auch die Differenz in einem anderen Amt ausüben können.
Wenn nach dem Antrag eine Stelle auf 40 Std. ausgeschrieben wird, egal welches Amt, und ich die geforderten Vorrausetzungen erfülle, muss man mich dann vorrangig nehmen? Wie geht man dann dabei vor?
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Hallo Mmmew,
hast du deine Arbeitszeit verkürzt oder ist die Stelle auf 36 Stunden begrenzt?
Ich denke (ich weiß aber nicht genau), der Antrag müsste an deine Personalstelle gehen.
Warum sollte man dich vorrangig nehmen?
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Meine Stelle war Anfangs nur 30 Stunden und ist dann kurze Zeit später auf 36 angehoben.
Vorranig, weil ich Vollzeit machen wollen würde. Und ich meine mit Vorrangig gegenüber auch externen.
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Ob die Stelle von 36 auf 40 Stunden hochgesetzt wird, liegt dann ganz im Ermessen deines Arbeitgebers. Da solltest du mit einem entsprechenden Vertreter besprechen, ob eine weitere Erhöhung der Arbeitszeit möglich ist.
Dem Vorrang gegenüber externen Bewerbern gibt es nicht.
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Bei gleicher Eignung (und ggf. unter Beachtung anderer privilegierter Bewerber). § 11(3) TVöD [soweit vorher Vollzeit] sowie § 9 TzBfG.
Da man gleiche Eignung als Arbeitgeber fast immer vermeiden kann ist die Regelung aber kaum was Wert. Nach § 9 TzBfG ist der entsprechende Wunsch in Textform dem Arbeitgeber mitzuteilen. Oft wird das Personalreferat der sinnvolle Adressat dafür sein.
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Danke schön