Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Smuzl am 11.11.2019 19:27
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Hallo und guten Abend,
Ich hätte da mal eine Frage und hoffe es kann mir da einer von Euch weiterhelfen :-)
Also, ich arbeite seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst und bekomme Entgelt nach dem TVÖD. Nun wechsele ich zur BA und mich würde interessieren ob meine 4 Jahren im öffentlichen Dienst beim Entgelt nach dem TV-BA anerkannt werden.
Schließlich ist es ja für mich wichtig zu wissen ob mein Entgelt ca. gleichbleibend ist oder ich evtl. weniger verdiene :-(
Ich erkundige mich mal hier, ansonsten würde ich an Ort und Stelle Rücksprache halten :-)
Viele Grüße
Smuzl
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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In der Ausschreibung stand der Zusatz: ...“ Wenn Sie über einschlägige Berufserfahrung verfügen, können Sie ggf. auch mit einem Gehalt nach einer höheren Stufe einsteigen.“ ich frage mich, ob das was ich meine damit gemeint ist.
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Und derlei wird mutmaßlich im TV-BA geregelt sein. Mangels Regelungskompetenz regelt der TVÖD nicht, wie andere Tarifwerke mit Berufserfahrung welcher Güte auch immer umgehen. Der TV-BA ist kein Gegenstand dieses Unterforums.