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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Heiko1979 am 13.11.2019 06:46
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Hallo in die Runde!
Eine Frage, wenn man als AN nach über 12 Jahren Beschäftigungszeit beim gleichen AG (Kommune) kündigen möchte richten sich die Kündigungsfristen nach TVöD oder kommen hier die Regelungen des BGB §621-623, explizit §622(1) BGB zur Anwendung.
Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).
Läuft das dann immer zwangsläufig auf einen Aufhebungsvertrag raus? Und wenn der AG diesem nicht zustimmt hat man einfach Pech?
Oder habe ich einen Denkfehler?
Vielen Dank
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Die Kündigungsfrist des Tarifvertrags geht den Regelungen im BGB vor. Die Option ist also Aufhebungsvertrag oder Kündigung ohne Einhaltung der Frist. Der aktuelle Arbeitgeber kann letztlich nicht verhindern, dass du dort ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufhörst. Nicht jeder neue Arbeitgeber sieht dies gerne (weil er damit rechnen muss, dass du dort genauso agierst). Daneben kann es unter bestimmten (selten zutreffenden) Umständen Anspruch auf Schadensersatz für den Arbeitgeber geben.
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Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).
Nö. Das steht dort nirgends. Die Fristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.
Der zukünftige alte Arbeitgeber muss ja auch planen und organisieren, sich um die Nachbesetzung kümmern, Stellen ausschreiben, der Nachfolger sollte idealerweise vorher noch eingearbeitet werden etc. Das kann der auch nicht mal eben so Hoppladihopp, nur weil einer seiner Mitarbeiter heute Morgen eine Stellenanzeige gesehen hat, nach der er in zwei Wochen anfangen müsste.
Je weniger Zeit der AG hat, sich darauf einzustellen, um so mehr Umstände bedeutet das auch für ihn. Von daher ist es nicht verkehrt, ihm ebenso Zeit einzuräumen, das Notwendige zu organisieren.
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Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).
Nö. Das steht dort nirgends. Die Fristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.
Der zukünftige alte Arbeitgeber muss ja auch planen und organisieren, sich um die Nachbesetzung kümmern, Stellen ausschreiben, der Nachfolger sollte idealerweise vorher noch eingearbeitet werden etc. Das kann der auch nicht mal eben so Hoppladihopp, nur weil einer seiner Mitarbeiter heute Morgen eine Stellenanzeige gesehen hat, nach der er in zwei Wochen anfangen müsste.
Je weniger Zeit der AG hat, sich darauf einzustellen, um so mehr Umstände bedeutet das auch für ihn. Von daher ist es nicht verkehrt, ihm ebenso Zeit einzuräumen, das Notwendige zu organisieren.
Und trotzdem kümmern sich viele AG meist erst nach dem Ausscheiden um Ersatz......
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Auch viele AN verfahren so...
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und werden dann zusätzlich sanktioniert...
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Auf welcher Grundlage?
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Und trotzdem kümmern sich viele AG meist erst nach dem Ausscheiden um Ersatz......
Ob das sonderlich schlau ist, sei dann aber dahingestellt.
Wenn das ein AN tut natürlich genauso.
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Auf welcher Grundlage?
Keine Ahnung, frag mal bei der BA nach.
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Also mal wieder Blubb.
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So schnell gefragt was passiert, wenn gekündigte AN sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden?
Rechtzeitig melden liegt vor dem Ausscheidungstermin.
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Was hat die arbeitsuchend-Meldung mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun?
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Was hat die arbeitsuchend-Meldung mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun?
dein Blubb?
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So schnell gefragt was passiert, wenn gekündigte AN sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden?
Rechtzeitig melden liegt vor dem Ausscheidungstermin.
Da passiert mit diesen Menschen gleich gar nichts!
Keine Sanktionen, kein Knast, kein Geld sprich gar nichts.
Und wer 3 Monate vor Vertragsende es nicht schafft die 15 Mausklicks beim BA Internetportal zu machen, hat ja wohl selbst schuld.
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Was hat die arbeitsuchend-Meldung mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun?
dein Blubb?
Nein. Also, wo ist der Zusammenhang?
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Mein letzter Stand ist, dass man dann bereits Vorschläge bekommt. So war es zumindest mal,
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Vielleicht, vielleicht auch nicht - mit steigender Qualifikation eher nicht, zumindest nicht ernst gemeint. Das bringt uns aber nicht der Frage näher, was das mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun haben sollte.
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Mein letzter Stand ist, dass man dann bereits Vorschläge bekommt. So war es zumindest mal,
und werden dann zusätzlich sanktioniert...
Hä? BA Vorschläge sind eine Sanktion?
irgendwie kann ich dir da nicht ganz folgen.
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Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.
Wer kann immer noch nicht folgen?
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Ein "Sanktion" ist etwas anderes. Es soll Menschen geben, die sind nicht auf die paar Kröten vom Arbeitsamt angewiesen. Wenn man sich nicht meldet, bekommt man nur kein Geld. Das ist keine "Sanktion".
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umgangssprachlich nutze ich es für "bestrafen"
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Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.
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Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.
Wer kann immer noch nicht folgen?
Offenkundig Du - denn ich sehe nicht, inwiefern sich um eine Ersatzbeschäftigung bemüht werden müsse, um Sanktionen zu vermeiden.
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Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.
Auch das wäre keine Strafe, es wäre eine Buße. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.
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Eine Kürzung ist also keine Bestrafung?
Nee is klar, ist ja eine Kürzung......
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Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.
Auch das wäre keine Strafe, es wäre eine Buße. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.
Habe ich "Buße" geschrieben? Ich meinte natürlich Geldstrafe. :o
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Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.
Wer kann immer noch nicht folgen?
Offenkundig Du - denn ich sehe nicht, inwiefern sich um eine Ersatzbeschäftigung bemüht werden müsse, um Sanktionen zu vermeiden.
OK, also nur einer.