Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BenQ5 am 13.11.2019 09:22

Titel: Übertragung von Tätigkeiten
Beitrag von: BenQ5 am 13.11.2019 09:22
Wer in einer Behörde ist eigentlich berechtigt wirksam auszuübende Tätigkeiten zu übertragen? In den internen (zugänglichen) Vereinbarungen und Vorschriften habe ich dazu nichts finden können. Gibt es generelle Regelungen dazu?  Schriftstücke die die Aufgaben übertragen sind zumindest stets vom Leiter der Personalabteilung unterzeichnet. Wie sieht es mit mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Fachdienstleitungen aus ?
Titel: Antw:Übertragung von Tätigkeiten
Beitrag von: Spid am 13.11.2019 09:26
Die innere Organisation des AG liegt in dessen Organisationsermessen.