Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Novus am 13.11.2019 22:01
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Baden-Württemberg; Lehrer Angestelt; müssen Sonntags regelmäßig (16 mal pro Jahr; Anweisung der Schulleitung) zur Aufsicht über Schüler zwischen 7 und 9 Stunden arbeiten.
Dafür wird ein gewisses Deputat verrechnet - 3 Stunden -
Gibt es hier den sonntäglichen Zeitzuschlag?
Danke für eure Antworten
Grüße
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Sonntags? Warum das? Welche Schüler kommen da?
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Es handelt sich um eine Sportschule mit Eliteförderung und Internat - es finden an allen Wochenenden Trainigseinheiten, Unterricht und andere Veranstaltungen statt.
Edit: nur falls jemand fragt: Ja, es ist eine Schule in Landesträgerschaft und der TV-L gilt hier uneingeschränkt.
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§44 TV-L Sonderregeln für Lehrkräfte
Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die ent-sprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung.
Also nein?
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Wenn das jeweilige Landesrecht für Beamte keine Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten o.ä. vorsieht, ist Deine Schlußfolgerung zutreffend. Wenn nicht, dann nicht.