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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 14.11.2019 13:39

Titel: Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
Beitrag von: Ole am 14.11.2019 13:39
Hallo,

eine Mitarbeiterin geht am 31.07.2020 in Rente. Da sie ja quasi in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, wie viel Urlaub steht ihr dann zu? Die Zwöftelung fällt ja weg, also dann der Mindesturlaub von 20 Tagen? (sie hat eine 5-Tage-Woche).

Danke schon mal im Voraus
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
Beitrag von: Brownyy am 14.11.2019 14:01
Hier stand Mist.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
Beitrag von: Lars73 am 14.11.2019 14:03
(Mindestens) 20 Tage Urlaub sind bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte korrekt.