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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Maxi2106 am 18.11.2019 17:54

Titel: Dienstplan
Beitrag von: Maxi2106 am 18.11.2019 17:54
Hallo,
meine Frage beinhaltet das Thema Dienstplan.
Gibt es irgendwo eine Regelung (§?) die hervorgibt, wann ein Dienstplan ausgehändigt werden muß?
Hat dies jemand in einer Dienstvereinbarung geregelt?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Viele Grüße
Maxi2106
Titel: Antw:Dienstplan
Beitrag von: Spid am 18.11.2019 18:06
Die Rechtsprechung geht bislang davon aus, daß die Ankündigungsfrist gem. der Regelungen des §12 Abs. 2 TzBfG auch für nicht auf Abruf Beschäftigte die zeitliche Untergrenze darstellt.
Titel: Antw:Dienstplan
Beitrag von: Maxi2106 am 18.11.2019 18:10
Vielen Dank
Titel: Antw:Dienstplan
Beitrag von: Joe kommunal am 18.11.2019 21:55
§12 Abs. 3 TzBfG   8) ;)
Titel: Antw:Dienstplan
Beitrag von: peer80 am 18.11.2019 23:21
Sowas lässt sich gut in einer Betriebsvereinbarung regeln. Bei uns muss der Dienstplan zum 15. des Vor-Vormonats stehen. Also aktuell: seit 15. November steht der Januarplan.