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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Katrin am 21.11.2019 09:55
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Guten Morgen,
folgendes Problem.
Ich habe zum 01.07.2018 Tätigkeiten übernommen die eine Höhgeruppierung zulassen.
Zum 01.01.2019 wurde diese von mir beantragt. Wissentlich habe ich die obligatorischen 6 Monate Einarbeitung die man bei uns immer abzieht schon mit einberechnet.
Meine Stelle wurde dann bewertet und die 9a kam raus (bin in 8 gewesen).
Zu welchen Datum müssen die mich Höherstufen?
Sie wollte es zum 01.01.2020 machen waren aber so gütig und haben sich auf den 01.07.2019 geeinigt.
Ist das zulässig? Meiner Meinung nach nicht.
Ist jemand von euch gegen so etwas schon mal vorgegangen? Und kann mir da Tipps geben?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Zum 01.07.18 übernommen oder zur dauerhaften Ausübung wirksam übertragen bekommen?
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Kurze Frage, welche Stufe?
Mitunter wäre eine spätere Höhergruppierung am Ende besser.
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Zu dem Zeitpunkt zu dem man Dir nicht nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten überträgt muss der AG dich auch entsprechend bezahlen, da ist nur zu verhandeln, ab wann der AG diese überträgt, aber vorher darf man ja auch nicht diese Tätigkeiten ausüben, da nicht übertragen. (Auch wenn viele es im echten Leben machen und somit dem AG Arbeitsleistung schenken, die er nicht angefordert hat.)
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Ein Mitarbeiter ist gegangen.
Die Stelle wurde aufgeteilt und das ganze ist zum 01.07.2018 in Kraft getreten
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Die Aufgaben habe ich dauerhaft übertragen bekommen.
Meine letzte Stufenerhöhung in die Stufe 3 war 01.2018
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Dann bist du bereits seit 01.07.2018 in der 9a/3
Folglich solltest Du sofort dein Entgelt wirksam fordern.
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Und lass deinen AG bitte von selbst auf die tarifliche Ausschlussfrist kommen... Anspruch auf das entgangene Entgelt hast du nämlich nur 6 Monate rückwirkend ab wirksamer Geltendmachung.
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Ich danke euch.
Ja das ist hier nach Lust und Laune.
Sie wollten erst zum 01.01.2020.
Ich warte jetzt noch auf Rückinfo warum 01.07.2019 und dann muss ich dementsprechend wohl reagieren
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Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.
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Die haben es rausgezögert.
Mein Antrag höhergruppierung ist am 15.01.2019 von mir gestellt worden.
Ich hätte schon im August bei der Sitzung auf der Tagesordnung stehen können.
Wieso rechnest du den 21.11.2019 ?
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Weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen, sofern sie nicht geltend gemacht wurden - und angesichts bisheriger unterbliebener Geltendmachung der 21.11.19 der früheste Zeitpunkt einer Geltendmachung sein kann.
Eine Höhergruppierung kann nicht herausgezögert werden, weil die Rechtsfolge einer Höhergruppierung unmittelbar eintritt und nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Unabhängig von den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis bist Du seit der nicht nur vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert.
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Ich hätte schon im August bei der Sitzung auf der Tagesordnung stehen können.
Was ein durchaus beeindruckender Protest gewesen wäre, an den Rechtsfolgen hätte es nichts geändert...
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Achso das meinste du, jetzt habe ich es verstanden.
Zahlung rückwirkend 01.07.2019 ist ok, aber ich muss darauf achten, dass Sie mir die Höhergruppierung ab dem 01.07.2018 eintragen und ab da auch die Stufenlaufzeit neu beginnt?
Ich blicke langsam nicht mehr durch was bei uns los ist ehrlich gesagt.
Wir hatte auch mal den Fall das eine ihr Gehalt rückwirkend zwei Jahre gezahlt bekommen hat.
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Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.
Sie ist seit dem 1.7.18 in der höheren EG, wenn ich es richtig verstanden habe.
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Der AG will aber ohne ihr Zutun ab dem 01.07.19 zahlen - darauf bezog sich im Zusammenhang mit der tariflichen Ausschlußfrist die Bemerkung wohl.
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Ich arbeite seit 01.07.2018 in der Stelle E9 (aber bin noch in der 9)
Ich soll das Geld für die E9 ab 01.07.2019 bekommen
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Achso das meinste du, jetzt habe ich es verstanden.
Zahlung rückwirkend 01.07.2019 ist ok, aber ich muss darauf achten, dass Sie mir die Höhergruppierung ab dem 01.07.2018 eintragen und ab da auch die Stufenlaufzeit neu beginnt?
Ich blicke langsam nicht mehr durch was bei uns los ist ehrlich gesagt.
Wir hatte auch mal den Fall das eine ihr Gehalt rückwirkend zwei Jahre gezahlt bekommen hat.
Also wenn i richtig rechne, kannst du nur noch den Juni 2019 zahlungsmäßig geltend machen.
ICH, um ehrlich zu sein, würde auf die Differenz 9a Stufe 3 zu 8 Stufe 3 für den einen Moant nen Dicken haufen sch... und mal abwarten ob nicht doch was rückwirkend ab 15.01.19 (dein sog. "Antrag") oder gar noch früher kommt.
Sonst fordere doch halt (danach) frech mal das Entgelt ab 07/18 ein. Ein fähiger AG würde §37 heranziehen. Ein fähiger MA würde sich dann allerdings vllt nen neune Job suchen
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Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.
Sie ist seit dem 1.7.18 in der höheren EG, wenn ich es richtig verstanden habe.
Der AG will aber ohne ihr Zutun ab dem 01.07.19 zahlen - darauf bezog sich im Zusammenhang mit der tariflichen Ausschlußfrist die Bemerkung wohl.
Genau
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Also wenn i richtig rechne, kannst du nur noch den Juni 2019 zahlungsmäßig geltend machen.
ICH, um ehrlich zu sein, würde auf die Differenz 9a Stufe 3 zu 8 Stufe 3 für den einen Moant nen Dicken haufen sch... und mal abwarten ob nicht doch was rückwirkend ab 15.01.19 (dein sog. "Antrag") oder gar noch früher kommt.
Sonst fordere doch halt (danach) frech mal das Entgelt ab 07/18 ein. Ein fähiger AG würde §37 heranziehen. Ein fähiger MA würde sich dann allerdings vllt nen neune Job suchen
[/quote]
Also habe ich nach dem §37 einfach 15 Tage zu spät den Antrag gestellt....
So ein Sch... Sry....
Das kommt daher weil wir immer erzählt bekommen haben, erstmal ein halbes Jahr einarbeiten und dann könnt ihr den Antrag stellen dann schauen wir mal.
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WENN dein Antrag 15.01.19 beinhaltete, dass du dass Entgelt E9a Stufe 3 ab 01.07.18 begehrst ist doch alles in Butter?
Also langsam kann ich dir nicht mehr folgen...
Und sorry, dass kommt nicht davon dass man es erzählt bekommt, sondern weil man es sich erzählen lässt(D'accord, manchmal um des lieben Friedens Willen)
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Dein Antrag war schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Ein Antrag ist auch nicht dazu geeignet, die tarifliche Ausschlußfrist zu unterbrechen. Es bedarf vielmehr einer konkreten und ernsthaften Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt jedoch ausschließlich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier in erster Linie das Entgelt. Die Eingruppierung einschließlich der Stufenzuordnung wird durch sie nicht berührt.
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WENN dein Antrag 15.01.19 beinhaltete, dass du dass Entgelt E9a Stufe 3 ab 01.07.18 begehrst ist doch alles in Butter?
Nein ich habe den 01.01.2019 angegeben, weil bei uns sechs Monate abgezogen werden die als Einarbeitung gelten. Das wurde uns immer erzählt und angewandt. Dagegen hat sich auch keiner gewährt. Leider
Aber bringt ja alles nichts. Mein Fehler. Vielen Dank für Eure Hilfe
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Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
- gezahlt wird die höhere EG ab 01.07.2019
- heute ist der 25.11.2019
- Es wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt: also seit 25.05.2019 (und damit Okt, Sept, August, Juli, Juni und Mai)
=> d.h. es wäre jetzt noch maximal der Juni und Mai "zusätzlich" rauszuschlagen plus die Stufenlaufzeit seit Januar 2019.
Gegenfrage: Auf was willst Du warten? Entweder jetzt oder gar nicht mehr...
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Aus der SV Schilderung ergibt sich, dass die Stufenlaufzeit ab 01.07.2018 neu abzubilden ist