Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 21.11.2019 15:20
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Kann ein Personalrat für Anliegen/Forderungen von Kollegen/innen vor Gericht klagen?
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Nein
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Der PR kann nur seine Rechte einklagen. Dies kann sich dann indirekt auf Kolleg/innen auswirken. Was geht lässt sich besser am konkreten Beispiel diskutieren. hast du etwas bestimmten im Sinne. Daneben spielt für die rechtlichen Möglichkeiten dann noch das Bundesland eine Rolle.
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Beispiel:Ein Mitarbeiter ist mit einer vereinbarten Altersvorsorge, bzw. deren Anwendung/Auszahlung, die er über den AG abgeschlossen hat nicht einverstanden.
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Es geht um die tarifliche Zusatzversorgung? Wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht einhält (obwohl Tarifbindung vorliegt) könnte der PR etwas machen. Aber die meisten Fragestellungen in dem Kontext sind individualrechtlicher Natur und nicht im Handlungsfeld des PR.
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Ja es geht um die tariifliche Umsetzung des Anspruch der Entgeltumwandlung, bzw. um die nachgelagerte Besteuerung die seit 2004. angewendet wird. Mitarbeiter haben sie ursprünglich unter anderen steuerlichen Voraussetzungen abgeschlossen wodurch dann finanzielle Nachteile entstehen können.