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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Markus1976 am 24.11.2019 20:04

Titel: Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:04
Hallo !
Ich arbeite seit 5 Jahren als ungelernter Quereinsteiger beim ambulant betreuten wohnen für geistig Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke. Ich übe die Tätigkeit eines Sozialarbeiters / Betreuers aus.
Nun nach 5 Jahren habe ich mich dazu entschieden parallel zum Job auch soziale Arbeit / Soz Päd zu studieren um irgendwann mal vielleicht auch den passenden Abschluss zu haben (Bachelor), ich bin  zur Zeit im dritten Semester.

Leider findet man in der aktuellen Entgeld Tabelle keine Eingruppierung für Quereinsteiger mit BErufserfahrung trotz fehlender fachlicher Ausbildung.

gibt es für meinen Fall (siehe oben) wenigstens "Erfahrungswerte" wo man als Quereinsteiger eingruppiert werden würde ? Es wäre einfach gut zu wissen wo man finanziell nach TVÖD stünde. Vielen Dank für hoffentlich ein paar hilfreiche Antworten
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 20:11
In Entgelttabellen findet man überhaupt keine Regelungen zur Eingruppierung. Diese finden sich in der EGO, wo sich - wenig überraschend - mit S8b Fg. 3 Abschnitt XXIV. Teil B die zutreffende Eingruppierungsregelung findet.
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:16
Viele Dank für die Antwort, sorry für meine verwirrende Ausdrucksweise :)
Ich wollte in der Tat nur wissen wo ich erfahren kann, wie ich mit den von mir beschriebenen Vorraussetzungen eingruppiert werden würde....könntest du mir bitte noch erklären was die Abkürzungen bedeuten ?
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 20:22
Die einzigen Abkürzungen, die ich verwandt habe, sind:
EGO -> Entgeltordnung, die Anlage 1 zum TVÖD
Fg. -> Fallgruppe
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:23
Könntest du mir evtl einen Link dazu senden wo ich die ausführliche Erklärung finde ?
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 20:27
https://tinyurl.com/tahhp2z
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:30
Also gehe ich richtig der Annahme das ich je nach Interpretation in Entgeltgruppe 3 oder 4 eingeordnet wäre ?
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 20:32
Nein, wie ich bereits ausgeführt habe, bist Du in S8b eingruppiert, genau in S8b Fg. 3 nach Abschnitt XXIV. Teil B
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:40
in 8 b obwohl ich keine Hochschulausbildung als Sozialarbeiter habe ?
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 20:44
S8b ergibt sich eben weil Du kein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung bist.
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:46
Ok vielen Dank für die Antworten....sorry für meine blöden Fragen aber ich bin noch relativ aufgeschmissen :)
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:51
"3.Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozial-pädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung"  aber ich habe ja keine staatliche Anerkennung ...
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 20:53
Eben.
Titel: Antw:Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Beitrag von: Markus1976 am 24.11.2019 20:55
Ah ok es klang eben  verwirrend das die "staatliche Anerkennung" vorhanden sein muss...
Also falle ich in diese Gruppe weil ich eben "nur" die Tätigkeit des Sozialarbeiters ausübe der sonst eine staatliche Anerkennung hat.

Dann raffe ich das nun :)