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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Elisa am 27.11.2019 08:59
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Guten Tag
ich hoffe jemand kennt sich aus
seit 1989 -2011 war ich angelernte Pflegehelferin und auch Tätig(Volzzeit, Geringfügig)
2014 habe ich mein Examen zur Altenpflegerin erhalten und bin seit dem auch in meinem Ausbildungsbetrieb angestellt ein privater Träger
seit 2019 sind wir dem Tvöd angelehnt (bzw der Lohn wird nach Tarif bezahlt)
zur Zeit bekomme ich P7 Stufe 3
nun zu meiner Frage was ist mit meiner bisherigen Berufserfahrung darf diese bei der Einstufung einfach wegfallen ?
Wenn ja als zweites, laut Stufenlaufzeit hätte ich jetzt Stufe 4 erreicht der Arbeitgeber sagt aber das dies erst im nächsten Jahr so wäre ist das korrekt ? Da es in P7 keine Stufe 1 gibt dachte ich 5 Jahre reichen um aufzusteigen
ich hoffe jemand kann mir helfen
lg Elisa
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Berufserfahrung ist für die Stufenzuordnung grundsätzlich unbeachtlich.
Welche Regelungen zur Überleitung in den TVÖD wurden getroffen?
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Der Tarifvertrag enthält keine Regelungen wie bei Übergang in den Anwendungsbereich des Tarifvertrags zu verfahren ist. Dies kann der Arbeitgeber ggf. selber regeln. Insbesondere ist "angelehnt" völlig unklar. Was genau steht zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag.
Stufe 4 wird nach drei Jahren in Stufe 3 erreicht. (Daneben hätte Stufe 2 nach Stufe 3 ggf. drei Jahre gedauert (wenn nicht die Protokollerklärung zu Absatz 3.3 greift.)
Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation für Pflegekräfte mag es Arbeitgeber geben welche dir ein besseres Angebot machen.
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Hallo
Wir haben als Mitarbeiter keine Überleitung erhalten
und mein Vetrag wurde bisher nicht Verändert
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Dann findet mutmaßlich auch der TVÖD keine Anwendung auf Dein Arbeitsverhältnis.
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Hallo
danke für die schnellen Antworten
das bedeutet wohl nun ich muss das so hinnehmen
lg Elisa
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Nein. Das bedeutet, daß es angesichts der fehlenden beiderseitigen Tarifbindung regelmäßig einer Änderung Deines Arbeitsvertrages bedarf, damit der TVÖD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dabei bietet es sich an, auch gleich die Überleitung zu regeln.
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Galt für den privaten Träger bisher ein anderer Tarifvertrag?
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Hallo
also hätte ich von Seiten des Arbeitgebers einen neuen Vertrag/ Überleitung erhalten müssen in dem genau mitgeteilt wird was vom Tvöd nun auf uns zu trifft
genau das habe ich auch schon beim Betriebrat beanstandet
zumal nur mündlich gesagt wurde Gehälter werden nach Tarif gezahlt und die Zulagen sollten in diesem Jahr erstmal so bleiben wie sie waren was aber auch nicht korrekt ausgeführt wurde als Bsp.wir haben immmer 90%vom Lohn als Weihnachtsgeld erhalten nun haben sie wegen der Tarifvereinbahrung von Jan-Juli 90%(alt)und Aug-Dez 70%(neu) als Weihnachtegeld bezahlt ohne irgendeiner Erklärung
wir hatten einen Haustarif der sehr Variabel war wer gut Verhandeln konnten hat mehr Verdient
Lg Elisa
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Nachtrag natürlich kann ich froh sein überhaupt ein Weihnachtsgeld zu erhalten das ist mir Bewusst
Aber selbst der Betriebsrat hat auf Nachfrage
von dieser Änderung nichts gewusst und waren sehr erstaunt
lg Elisa
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Solange derlei nicht vertraglich vereinbart ist, gibt es keinen Grund zu der Annahme, daß es überhaupt eine Änderung gegeben hat.