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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Amunsen am 28.11.2019 09:01
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Hallo Kollegen/innen,
ist es zulässig bei einer Höhergruppierung gleichzeitig in der Altersvorrückung zurück gestuft zu werden und wo steht das im aktuellen Tarifvertrag des TVöD?
besten Dank für eine Info
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Eine Altersvorrückung kennt der TVöD nicht. Bei einer Höhergruppierung bleibt die Stufe inzwischen erhalten. (Anders kann es bei weiter zurückwirkenden Höchergruppierungen sein.) Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
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Okay, dann nennen wir es Stufenlaufzeit! Aber was heißt denn früher zurück liegende Höhergruppierung? Ich spreche von 2 Jahren max. Kann man tatsächlich von z.b. Stufe 6 auf 4 zurück gestuft werden wenn man von Entgeldgruppe 8 in 9a gruppiert wird weil es an das Berufsbild angepasst wurde?
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Bis 28.2.2017 galt die alte Regelung. Höhergruppierungen auf Antrag wegen der neuen Entgeltordnung wirkten auf den 1.1.2017 zurück. Dort war E8 Stufe 6 zu E9a Stufe 4 korrekt.