Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ColeTrickle am 29.11.2019 11:41
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Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass die Jahressonderzahlung im TVöD VKA in den Entgeltgruppen E9 - E12 dieses Jahr 70,28 % des Monatsbruttos ist?
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html
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Nein.
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Nein.
Wäre jemand anderes so nett, mir kurz zu erklären, wieso nicht? Und, wenn möglich, den Prozentsatz der oben genannten Gruppe mitzuteilen?
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Du hast recht.
Der Vorredner wollte wohl nur darauf hinaus, daß es keine E9 mehr gibt.
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Daneben vermutlich auch darauf, dass der Tarifvertrag zwischen Tarifgebiet West und Ost unterscheidet und es nicht 70,28% des Monatsbruttos sind sondern [70,28%] "des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien."
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Eben - und das kann ein ganz erheblicher Unterschied sein!
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ok,vielen Dank "BAT" und "Lars73". Es sind im Tarifgebiet West, für jemanden in der E10 also 70,28 % des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts?
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Unter der Prämisse, daß die Entgeltgruppe am 01.09.2019 ebenfalls die E10 war und unter den Einschränkungen hinsichtlich des Entgelts, die @Lars73 zutreffend zitiert hat, ist das korrekt.
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ok,vielen Dank "BAT" und "Lars73". Es sind im Tarifgebiet West, für jemanden in der E10 also 70,28 % des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts?
Du musst zudem am 01.12. des betreffenden Jahres beschäftigt sein, etc...