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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: teacher0101 am 04.12.2019 01:04
		
			
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				Hallo zusammen,
 
 ich habe mein "Weihnachtsgeld" bekommen. Laut den Informationen hier auf der Seite müsste die Jahressonderzahlung 50% des ersten vollen Monatsengelts betragen, wenn man nach dem 31. August eingestellt wurde.
 Ich habe allerdings viel weniger als 50% bekommen, nämlich knapp 20%. Wieso? Ich arbeite nur 75% der Arbeitszeit. Hängt es damit zusammen?
 
 Danke für eure Antworten.
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				Ich habe allerdings viel weniger als 50% bekommen, nämlich knapp 20%. Wieso? Ich arbeite nur 75% der Arbeitszeit. Hängt es damit zusammen? 
 
 Deine Angaben lassen darauf schließen, das du in EG 12 oder EG 13 eingruppiert bist. Der Bemessungssatz in diesen EG betrug bis 31.12.18 50%. Für 2019 sind es gemäß dem aktuellen Tarifabschluß noch 48,54%.
 Bei einem verringertem Beschäftigungsumfang verringert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend, aber nicht der Bemessungssatz.
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				Die Informationen hier auf der Seite sind unerheblich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen. Diese sehen neben dem von @TV-Ler genannten abweichenden Bemessungssatz zudem eine Kürzung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem gegen den AG kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestand, vor.