Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Elo48 am 05.12.2019 09:29
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Hallo!
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zu der Berechnung von Zeiten für Dienstjubiläen. Wie werden diese Zeiten ermittelt?
Ein Beispielfall:
01.08.2002 . 18.07.2005 Ausbildung Vfa
19.07.2005 - 31.12.2005 Vfa Kommune
01.01.2006 - 15.10.2006 Vfa Bund
16.10.2006 - 31.10.2009 Privatwirtschaft
01.11.2009 - bis heute Vfa Kommune
Werden auch frühere Zeiten im öffentlichen Dienst anerkannt? Auch die Ausbildungszeit? Oder entfallen die vorherigen Zeiten im öffentlichen Dienst da der Beschäftigte zwischendurch in der Privatwirtschaft beschäftigt war und somit nicht ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt war?
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Die Regelung in §34 Abs. 3 TVÖD ist doch eindeutig: Anrechnung nur bei Wechsel von einem TVÖD-AG bzw. öffentlichen AG zum anderen.
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Vielen Dank Spid.
Ich dachte es mir schon, wollte nur nachfragen, weil es im Haus hierzu unterschiedliche Ansichten gibt. In dem o. g. Fall beginnt die Anrechnungszeit erst mit dem 01.11.2009, richtig?
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In dem o. g. Fall beginnt die Anrechnungszeit erst mit dem 01.11.2009, richtig?
Das kommt drauf an: Wenn "Vfa Kommune" beide Male für denselben Arbeitgeber stünde, dann wäre der Zeitraum vom 19.07.2005 bis 31.12.2005 auch zu berücksichtigen.
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Vielen Dank!
Nein, es sind unterschiedliche Arbeitgeber. Also dann erst ab 01.11.2009.