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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: FBFlo am 06.12.2019 15:05
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Hallo,
der Besitzstand Kinder nach § 11 TV-Ü fällt ja unter bestimmten Voraussetzungen weg, wie z.B.
Eine Unterbrechung von einem Monat (Kindergeldzahlung)
Arbeitgeberwechsel usw.
Fällt der Besitzstand auch bei einer Höhergruppierung z.B. von E10 nach E11 weg? nach meinen bisherigen Kenntnissen nicht.
Gruß und Dank für die Antworten
Flo
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Nein.
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Danke für die schnelle Antwort
Gruß und Dank
Flo