Forum Öffentlicher Dienst
		Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Neuling2016 am 06.12.2019 19:02
		
			
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				Hallo zusammen,
 
 folgender Sachverhalt:
 
 - von Juni 2016 bis Dezember 2017 im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter tätig gewesen
 - Auflösungsvertrag zum 31.12.2017 auf Wunsch des AN
 - Januar 2018 familienbedingte Auszeit genommen
 - im Februar 2018 Verbeamtung auf Probe (Verbeamtung erfolgte aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit von Juni 2016 bis Dezember 2017).
 
 Ist die Zeit (Juni 2016 bis Dezember 2017) als Tarifbeschäftigter nach § 10 BeamtVG als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit anzuerkennen?
 
 In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz, unter Tz 10.0.1.10 steht:
 
 "Als nicht von der Beamtin oder dem Beamten zu vertretende Unterbrechungen sind anzusehen: ... Zeiten ohne Urlaub von nicht mehr als einem Monat (z. B. Arbeitgeberwechsel)".
 
 Danke für eure Erfahrungen/Einschätzungen diesbzgl.