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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: connyziege am 09.12.2019 23:51
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Hallo,
gibt es Unterschiede zwischen unbefristeten und befristeten Stellen, wenn eine Behörde eine Person einstellt, für die es Eingliederungszuschüsse gibt?
Werden diese Stellen im Stellenplan anders bewertet oder gekennzeichnet?
Gibt es bei unbefristeten Stellen höhere und von der Dauer längere Eingliederungszuschüsse, als bei befristeten Stellen?
Danke.
LG
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Hallo,
gibt es Unterschiede zwischen unbefristeten und befristeten Stellen, wenn eine Behörde eine Person einstellt, für die es Eingliederungszuschüsse gibt?
Werden diese Stellen im Stellenplan anders bewertet oder gekennzeichnet?
Gibt es bei unbefristeten Stellen höhere und von der Dauer längere Eingliederungszuschüsse, als bei befristeten Stellen?
Danke.
LG
Befristete Stellen tauchen im Stellenplan gar nicht auf.
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Geht es um einen Eingliederungszuschuss nach SGB II oder SGB III? Grundsätzlich wird dort nicht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen unterschieden. Aber: Da es eine ungefördete Nachbeschäftigungspflicht in Höhe der Förderzeit (allerdings maximal zwölf Monate) gibt, wird der Zuschuss im Befristungsfall eher für kürzere Zeit gewährt werden.