Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bram30 am 10.12.2019 11:36
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Liebe Leute,
ist es möglich im öffentlichen Dienst Tvl Bundesland:RLP von 100% auf 120% aufzustocken? Die zusätzlichen 20% sind vakant, ich weiß aber nicht, ob man das darf.
Ich freue mich über eure Rückmeldungen
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Rechtlich spricht da nichts dagegen, sofern es sich nicht um Bayern handelt. Bei Bayern aber auch nur dann nicht, wenn sich die Arbeitszeit nicht nach § 6 Abs. 1b TV-L bestimmt.
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Es sind aber die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html zu beachten
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Weshalb es in Bayern dann problematisch ist, wenn sich die Arbeitszeit nicht nach § 6 Abs. 1b TV-L bestimmt. In allen übrigen Fällen halt nicht, so könnte bspw. in Sachsen die 120% erreicht werden durch 10h, 10h, 8h, 10h, 10h Arbeitszeit, was zu einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden führt und die Höchstgrenze von 10 Stunden nicht überschreitet.