Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Bochumer46 am 15.12.2019 18:12
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Guten Abend,
Ich bin zur Zeit Beamter auf Probe und für 5 Monate zur Schule.
Mein Arbeitgeber rechnet meine Reisekosten gemäß Trennungsgeldverordnung NRW ab.
Da ich keine regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel nutzen kann, darf ich meinen privaten PKW nutzen.
Jetzt meine Frage:
Ich bekomme 0,22€ je km, in Paragraph 6 Abs. 1 steht jedoch „von der Anrechnung ist abzusehen, sofern ... die Entfernung zwischen Wohnung und bisheriger Dienststelle nicht mehr als 5 km beträgt.“
Das ist bei mir der Fall, ich bin sonst zu Fuß zum Dienst gegangen, Luftlinie 1000m.
Kann ich nicht also doch 0,30€ je km Abrechnen?
Ich hoffe es ist verständlich auf was ich hinaus will und jemand kann mir beantworten ob ich im Recht bin.
Vielen Dank
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Nein. Bei der angeführten Regelung geht es um eine Anrechnung ausgehend von 0,22 €. Die hier also nicht erfolgt.