Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr im ö.D. der Länder als s.g.Techniker angefangen.
Eingestellt wurde ich in der EG 9 klein, Fallgruppe 2.
Da in der Entgelttabelle keine Gehaltsunterschiede zw. den Fallgruppen besteht,
wären hier meine Fragen
1. worin besteht der genaue Unterschied zw. der Fallgruppe 1 und 2 ?
2. lt. TV erhalten Beschäftigte in Fg2,die schwierige Aufgaben erfüllen, eine Entgeltgruppenzulagen.
Wird also die Fg2 noch einmal unterteilt in schwierige und nichtschwierige Aufgaben?
Nachfrage bei meinem Personaler ergab eine Unterteilung der Fg2 und ich keinen automatischen Anspruch auf Zulage habe. Für mich klang diese Aussage etwas schwammig. Nach meinem Verständnis ist die
Angabe im TV "..., die schwierige Aufgaben erfüllen" auf die Fg2 zurückzuführen und nicht auf eine nochmalige Unterteilung. In dem Zusatz " (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)" wird nicht auf eine schwierige Aufgabenerfüllung hingewiesen.
Auch wenn sich in 2020 ,,vielleicht,, alles ändert, wären Antworten hilfreich um evtl. Zulagen nachzufordern.
besten Dank
mfG