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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: makasch am 09.01.2020 15:48

Titel: Urlaubsanspruch bei Vertragsende
Beitrag von: makasch am 09.01.2020 15:48
Leider habe ich es nicht ganz begriffen...:

Ich scheide nach langjähriger Tätigkeit einvernahmlich zum 15. Februar aus dem Tarifbereich des TV-L aus. Wenn ich mir -angesichts des Regelanspruchs von 30 Tagen Urlaub p.a.- den §5 BUrlG anschaue komme ich zum Schluss: Für das Jahr des Ausscheidens stehen mir 4 Tage Urlaub zu: 2,5 für den Januar und 1,25 für den Februar macht also aufgerundet 4 Tage.
Mein Arbeitgeber meint: Das Aufrunden ist eine prima Idee, stimmt aber nur für den Januar. Da die Kündigung zur Mitte des Monats Februar erfolgt stehen mir dafür 0 Tage zu. Also insgesamt 3 Tage.

Wer hat recht?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Vertragsende
Beitrag von: iro38 am 09.01.2020 15:54
...der Arbeitgeber, leider.

Nach § 5 BUrlG besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Kalendermonat. Auch der TV-L hat keine günstigere Regelung. 
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Vertragsende
Beitrag von: TV-Ler am 09.01.2020 15:55
Leider habe ich es nicht ganz begriffen...:

Ich scheide nach langjähriger Tätigkeit einvernahmlich zum 15. Februar aus dem Tarifbereich des TV-L aus. Wenn ich mir -angesichts des Regelanspruchs von 30 Tagen Urlaub p.a.- den §5 BUrlG anschaue komme ich zum Schluss: Für das Jahr des Ausscheidens stehen mir 4 Tage Urlaub zu: 2,5 für den Januar und 1,25 für den Februar macht also aufgerundet 4 Tage.
Mein Arbeitgeber meint: Das Aufrunden ist eine prima Idee, stimmt aber nur für den Januar. Da die Kündigung zur Mitte des Monats Februar erfolgt stehen mir dafür 0 Tage zu. Also insgesamt 3 Tage.

Wer hat recht?
TV-L § 20 Abs. 2
b) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 zu; § 5 Bundesurlaubsgesetz bleibt unberührt.