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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: der Wenz am 13.01.2020 19:13
		
			
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				Hallo zusammen.
 
 Betrifft:
 
 - städtischen Angestellten (Hausmeister)
 - betreut mehrere städtische Immobilien
 
 Sachverhalt:
 
 Städtische Veranstaltungshalle
 
 Samstagabend Theaterauführung von 18-23 Uhr
 Sonntagabend Bandkonzert von 19-22 Uhr
 
 Arbeiten des Hausmeisters:
 
 Samstagmorgen von 8-11 Uhr erfolgt die Bestuhlung der Veranstaltung (Umbau Bestuhlung vom Freitag), Einweisung der Schauspieler
 Samstagabend von 23-24 Uhr Nachbearbeitung nach Auffürungsende inklusiv Abschließen der Veranstaltungshalle
 = gesamt 4 Stunden am Samstag
 
 Sonntagmorgen 8-10 Uhr erfolgt die Bestuhlung (Wiederum Umbau Bestuhlung, diesmal vom Samstag), Einweisung der Musiker
 Sonntagabend von 22-23 Uhr Nachbearbeitung nach Auffürungsende inklusiv Abschließen der Veranstaltungshalle
 = gesamt 3 Stunden am Sonntag
 
 Folgende Fragen:
 
 Bezugsreferenz: http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1436 (Punkte "a", "c" und "f")
 
 # Welche Zuschläge sind an den Hausmeister zu zahlen?
 Überstunden (Punkt "a") oder aber Samstags- und Sonntagsarbeit (Punkt "c" bzw. "f")?
 
 # Wie werden die Arbeiten am Samstagmorgen gewertet, da Punkt "f" ja nur die Samstag-Zeit von13 bis 21 Uhr beschreibt? Sind daher die Samstagmorgen-Arbeiten ganz "normale" (also generell zuschlagsfreie) Arbeitszeit?
 
 # Ist es zulässig, dass die anfallenden Arbeitsstunden einfach einem Überstundenkonto gutgeschrieben werden, auch ohne Zuschläge an den Hausmeister zu zahlen?
 
 # Wie werden diese Arbeiten gewertet, wenn diese innerhalb eines Bereitschaftsdienstes ausgeführt werden? (regelmäßiger Bereitschaftszyklus des Hausmeisters zweiwöchig bzw. dreiwöchig)
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				Warum oder?
 
 Samstag Vormittag ist ganz gewöhnliche Arbeitszeit.
 
 Was soll ein „Überstundenkonto“ sein?
 
 Innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit werden Bereitschaftszeiten und solche tatsächlicher Inanspruchnahme nicht gesondert ausgewiesen.