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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Katja0202 am 14.01.2020 14:02

Titel: Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Katja0202 am 14.01.2020 14:02
Hallo zusammen,

ich arbeite in der freien Wirtschaft und kenne mich mit Tarifverträgen nicht so gut aus. Ich habe eine Stellenanzeige gesehen, die mich interessiert. Leider wird keine Gruppe o. ä. genannt.

Könnt Ihr einschätzen, wie die Stelle eingruppiert wird? Danke schon mal.

Gruß  :)

Katja

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Nach dem Ausscheiden einer langjährigen Mitarbeiterin suchen wir für den Standort des Kinder- und Jugendtheaters _______ eine/n Verwaltungsmitarbeiter, der/die organisatorische Aufgaben in der Verwaltung des Kinder- und Jugendtheater übernimmt.
Als teamorientierter und belastbarer Kommunikationsprofi können Sie mit Ihrer terminbewussten und strukturierten Arbeitsweise die abwechslungsreiche Arbeit am Theater unterstützen. Sie haben Freude an klassischen Sekretariatstätigkeiten und möchten sich darüber hinaus vielfältig in die Aufgaben eines selbständigen Theaterstandortes einbringen, sind gerne der ruhende Pol im Hintergrund, können querdenken und haben eine Affinität zum Theater? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

In enger Zusammenarbeit mit dem Leitungsteam des Kinder- und Jugendtheater gehören insbesondere zu Ihren Aufgaben:
- Unterstützung des Leitungsteams des Kinder- und Jugendtheaters im operativen Tagesgeschäft
- Fristenkontrolle, Überwachung von Terminen und Wiedervorlagen
- Führen von Korrespondenz – eigenständig und nach Aufgabenstellung der Leitung
- Verantwortlichkeit für das Ablagesystem, Digitalisierung und Archivierung
- Organisation, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen sowie das Führen von Sitzungsprotokollen
- Erledigung von Verwaltungsaufgaben der Theaterkasse inkl. Kartenverkauf und Beratung des Publikums
- Einlass- und Garderobendienst im Theater _______ und in der Stadthalle

Ihre Qualifikationen/Fachkompetenzen:
- abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich, im Bereich Verwaltung oder ähnlich -
- Berufserfahrung im Bereich Büromanagement
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen, insbesondere Outlook, Word und Excel
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- gute Kommunikationsfähigkeiten schriftlich und mündlich
- strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes Tätigkeitsfeld mit abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben
- selbstständiges Arbeiten
- Tarifanbindung TVöD-VKA sowie betriebliche Altersvorsorge
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Spid am 14.01.2020 14:04
E4-E5
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: iro38 am 14.01.2020 14:07
EG 5
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Katja0202 am 14.01.2020 14:13
Oh Gott, so niedrig. Dann sind solche Stellen im ÖD wohl nix für mich.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: BATKFMaui am 14.01.2020 14:20
Oh Gott, so niedrig. Dann sind solche Stellen im ÖD wohl nix für mich.

Die Realität des ÖD schlägt zu!
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Katja0202 am 14.01.2020 14:28
Oh Gott, so niedrig. Dann sind solche Stellen im ÖD wohl nix für mich.

Die Realität des ÖD schlägt zu!

 :'( Ja, scheinbar. Ich habe gerade mal beim Gehaltsrechner nachgeschaut. Im Vergleich zu EG 5 Stufe 3 (und mehr würde es ja beim Einstieg nicht geben, oderß) verdiene ich jetzt in meiner Admin/Assi-Stelle fast EUR 15.000 mehr im Jahr. Ja, die Tätigkeiten sind sicher etwas anders, aber trotzdem, schon ein krasser Unterschied.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: nichts_tun am 14.01.2020 17:59
Kommt im öD immer auf die auszuübende Tätigkeit an. Und die im SV beschriebenen Tätigkeiten sind nunmal nicht sehr hochwertig.

Ich neige eher zur EG 4 als zur EG 5.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Schokobon am 14.01.2020 18:21
Liest sich gar nicht wie eine richtige Arbeit sondern eher wie eine Beschäftigung für rüstige Rentner bzw. Hausfrauen, denen es zu Hause zu langweilig wird.
Sowas machen viele in Vereinen unentgeltlich
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Kryne am 15.01.2020 07:22
Die Stelle klingt halt auch wirklich so, als ob man da jemand ungelerntes drauf setzen kann, ihn einen Monat einarbeitet und fertig.

Trotz allem würde ich einfach mal beim jeweiligen Ansprechpartner anfragen was man sich dort vorstellt. Aber mehr als eine EG5 wird wohl wirklich nicht drin sein.

Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: IKoop am 20.01.2020 14:31
Eine E5 denke ich ist drin. Bis zur E4 sind das Anlerntätigkeiten und eine Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Die Berufsausbildung wird hier aber explizit verlangt.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 14:53
Maßgeblich ist aber, ob die Berufsausbildung für mindestens die Hälfte der auszuübenden Tätigkeit erforderlich ist und nicht, ob der AG sie als Einstellungskriterium fordert.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: venue am 20.01.2020 15:32
Warum sollte der AG sie verlangen, wenn sie nicht erforderlich wäre?
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Kaiser80 am 20.01.2020 15:37
Weil er es kann.

Spid meint die Eingruppierung
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 15:42
Zudem kann die Berufsausbildung ja für bspw. 45% der auszuübenden Tätigkeit erforderlich sein und für die übrigen 55% nicht.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: venue am 20.01.2020 15:55
In dem Fall natürlich folgerichtig..

Für welche der o.g. Tätigkeiten wäre denn eine kaufmännische Ausbildung erforderlich?
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Kaiser80 am 20.01.2020 15:59
M.E. für keine
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 16:02
Je nach Ausgestaltung vielleicht für Spiegelstrich 1, 3, 6, kommt sehr darauf an, was das jeweils konkret sein soll. Grundsätzlich tendiere ich aber auch eher zu „keine“.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: dahofa am 21.01.2020 13:03
Der AG kann eine Ausbildung in der Stellenanzeige fordern. Ist der TB dann verpflichtet, seine in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse auch einzusetzen, wenn der AG nicht mind. E 5 vergütet?

Mich würde auch interessieren, wie das Arbeitsergebnis eines Schulabgängers ohne Ausbildung aussehen würde.
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: RsQ am 21.01.2020 13:13
Mich würde auch interessieren, wie das Arbeitsergebnis eines Schulabgängers ohne Ausbildung aussehen würde.

Also ein Schulabgänger der Gegenwart würde spätestens hier scheitern:

Zitat
- Führen von Korrespondenz – eigenständig und nach Aufgabenstellung der Leitung

sofern die Korrespondenz nicht per WhatsApp oder anderen Wisch- und Klick-Formaten erfolgt.

(Sorry, aber ich bin sehr pessimistisch, was die Kommunikationskompetenz künftiger Berufsjahrgänge betrifft.  :()
Titel: Antw:Welche Eingruppierung könnte diese sein?
Beitrag von: WasDennNun am 21.01.2020 13:20
Mich würde auch interessieren, wie das Arbeitsergebnis eines Schulabgängers ohne Ausbildung aussehen würde.

Also ein Schulabgänger der Gegenwart würde spätestens hier scheitern:

Zitat
- Führen von Korrespondenz – eigenständig und nach Aufgabenstellung der Leitung

sofern die Korrespondenz nicht per WhatsApp oder anderen Wisch- und Klick-Formaten erfolgt.

(Sorry, aber ich bin sehr pessimistisch, was die Kommunikationskompetenz künftiger Berufsjahrgänge betrifft.  :()
  dass behaupten die künftigen Berufsjahrgänge  sicherlich auch von der "Lochen Heften" Fraktion der älteren Berufsjahrgänge.  8)