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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Namu am 17.01.2020 12:03
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Hallo zusammen,
kurze Frage: Bleibt eine einmal erreichte Erfahrungsstufe im TVÖD auch im TV-L bestehen oder startet man dort von einer anderen Stufe? Danke und schönes WE!
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Es kommt darauf an. Die Regelungen finden sich in §16.
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DAs sollte man vor dem Wechsel abklären. Anrecht hast du nur auf einschlägige Berufserfahrung. Ansonsten ist von Stufe 1 bis aktuell+2 alles tariflich möglich und "Verhandlungssache".
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Helft mir kurz...aktuell bin ich in Stufe 5, habe also langjährige Berufserfahrung. Was ist denn +2?
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Maßgeblich für einen Anspruch ist einschlägige Berufserfahrung, mithin eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren besteht Anspruch auf Stufe zwei bzw. drei. Alles andere ist Verhandlungssache: der AG kann jedwede Berufserfahrung als förderlich betrachten und ganz oder teilweise bei der Stufenzuordnung berücksichtigen. Ebenso kann bei einem Wechsel von einem öffentlichen Arbeitgeber die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
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Okay, danke - das hilft mir. Tätigkeit wäre auf dem Papier deckungsgleich, wohl aber anspruchsvoller.
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Helft mir kurz...aktuell bin ich in Stufe 5, habe also langjährige Berufserfahrung. Was ist denn +2?
Langjährig heißt nicht unbedingt einschlägig.
+2 heißt man kann eine Zulage in Höhe von +2 Stufen bekommen. Man ist dann nicht 2 Stufen höher bekommt aber das Entgelt der +2 Stufen (§16.5)
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Beim Wechsel innerhalb des Landes Berlin (Land Berlin
<-> Berliner Anstalten) werden die Beschäftigungszeiten gegenseitig angerechnet.
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Beim Wechsel innerhalb des Landes Berlin (Land Berlin
<-> Berliner Anstalten) werden die Beschäftigungszeiten gegenseitig angerechnet.
Es gibt "Berliner Anstalten" bei denen der TVöD Anwendung findet?
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BSR, Charite, Vivantes zum Beispiel.