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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LeLi am 17.01.2020 15:47
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Hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Anerkennung von dem Betriebswirt im ÖD. Und zwar bin ich gelernter Betriebswirt VWA und arbeite seit einem Jahr im ÖD in RLP. Mein Arbeitgeber meint der Betriebswirt sei keineswegs anerkannt und somit bin ich in der EG5 eingruppiert. ::) :-\
Nun soll ich mit dem ALI anfangen, womit ich mich aber leider nicht wirklich abfinden kann, da der Betriebswirt höher angesehen ist als der ALI, sprich Verwaltungsfachangestellter.
Leider habe ich auch keine Möglichkeit den ALII sofort zu beginnen, da ich die Wartzeit von 3 Jahren und die EG dafür nicht erfülle.
Jetzt zu meiner Frage: Hat hier jemand noch so Erfahrungen gemacht und gibt es evtl. doch noch eine Möglichkeit etwas anderes zu machen, als den ALI?
Liebe Grüße
LeLi
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Anerkannt als was? Von wem? Wofür? Warum?
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Jeder Arbeitgeber kann (weitestgehend) selbst festlegen, welches Qualifikationsprofil er für eine bestimmte Stelle verlangt.
Eine Möglichkeit wäre also, sich - auch bei anderen AG - auf (höherwertige) Stellenausschreibungen zu bewerben, für die der Betriebswirt VWA vorausgesetzt wird. Solche Stellen dürften erfahrungsgemäß aber eher rar gesäht sein. Ggf. gibt es auch Erfolgsaussichten sich auf Stellenausschreibungen, die an sich den AL II fordern zu bewerben, wenn sie mit dem Zusatz "oder vergleichbare Qualifikation" versehen sind. Ob und inwiefern das allerdings mit Erfolg gekrönt ist, liegt allein am jeweiligen Arbeitgeber und seiner Auffassung zur "vergleichbaren" Qualifikation.
Schließlich bestünde auch noch die Möglichkeit, ein Bachelorstudium (z.B. of Laws) zu absolvieren, da Stellen ab EG 9 regelmäßig (auch) für die Klientel ausgeschrieben werden.
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Der TE beklagt seine Eingruppierung, nicht mangelnde Bewerbungsmöglichkeiten - zumindest verstehe ich das so.
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Mit der Eingruppierung bin ich keineswegs einverstanden, da ich kein dreijähriges Studium absolviert habe, um in der EG5 zu sein. Ja, ich weiß das ich dann vielleicht falsch im öffentlichen dienst bin, und wieder in die freue Wirtschaft soll, aber es geht mir darum, dass gesagt wird, sie dürften mich nicht höher gruppieren und das der Betriebswirt gleich 0 ist im ÖD. Ich habe auch kein Problem damit den ALII zu machen, jedoch wenn dann nur direkt, ohne den ALI vorab zu machen. Nur momentan erfülle ich für den ALII zu machen, auch nicht die Voraussetzungen...
Woanders bewerben möchte ich mich, erstmal jedenfalls nicht, da ich doch bis auf die Eingruppierung und die gewünschte Weiterbildung meines AG (ALI) sehr zufrieden bin.
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Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich? Dann steht sie sogar der Eingruppierung in E5 entgegen. Betriebswirt (VWA) ist kein Studium, es ist eine berufliche Fortbildung.
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Sind es aktuell Aufgaben nach E5? Oder höherwertige Aufgaben und Zulage wegen nicht Erfüllung der Prüfungspföicht nach Erfüllung der Wartezeit.
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Die Stelle ist eigentlich höher gruppiert. Dadurch das ich "Fachfremd" bin bekomme ich jedoch die 5.
Ja, mit dem Betriebswirt das stimmt... wird leider nur überall als "Studium " deklariert, aus diesem Grund auch die Aussage meinerseits als "Studium" war nicht so gut gewählt der Wortlaut...
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Hallo LeLi,
hast Du denn die Wahl? Mit EG 5 wird man nicht reich. Wenn du bei Deinem jetzigen AG bleiben willst, dann wirst Du wohl den Lehrgang machen müssen. Den ALI wirst Du doch aus ganz easy abreißen, wenn du das durch Deine Ausbildung eigentlich schon alles kannst. Schneller wirst Du wohl nicht in die EG 6 und in den ALII kommen.
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Das ist auch meine Befürchtung, deswegen die Frage im Forum. Andere Möglichkeit wäre der Verwaltungsbetriebswirt, wenn er von meinem AG anerkannt wird... ich bin etwas hin und hergerissen ob ich tatsächlich noch den ALI machen soll, obwohl ich schon eine quasi höhere Ausbildung habe.
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Hallo LeLi,
ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass auch der Verwaltungsbetriebswirt der VWA nicht für Stellen im E9b und höher anerkannt wird :( ich habe den Abschluss auch gemacht und sofort mitgeteilt bekommen, dass ich diesen Abschluss gern für mich machen kann, dieser mich aber nicht weiterbringen wird. Ich hab den VWA-Abschluss dadurch allerdings von vorn herein nur als Zwischenstufe gesehen. An meiner VWA gab es verschiedene Kooperationsmodelle mit Hochschulen, um den Bachelor aufzusatteln. Unter Anrechnung der Leistungen aus dem VWA-Studium dauerte das dann 1- 1 1/2 Jahre und danach hat man einen international anerkannten Bachelorabschluss. So habe ich jetzt einen Bachelor in Business Administration mit der Spezialisierung Public Management.
Gibt es an deiner VWA keine kooperierende Hochschule?
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Bei uns (TV-L, Stadtstaat) wird in Ausschreibungen in der Wertigkeit E9b - 12 regelmäßig der Passus "dem Studienabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" verwendet. Einem ausgebildeten Betriebswirt schreibe ich diese Fähigkeiten und Erfahrungen zu und der AG tut dies auch. Der DQR geht ebenfalls von einer Gleichwertigkeit der Abschlüsse aus. Wenn andere AG sich so ihr Bewerberspektrum beschneiden wollen, bitteschön..
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Es ist keine Beschneidung, wenn ich offensichtlich ungeeignete Bewerber ausschließe. DQR ist wie, von wem und wofür legitimiert ? Eben. Ein "Betriebswirt (VWA)" genügt an vielen Hochschulen nicht mal als Hochschulzugangsberechtigung. Ihn als abschlussgleich anzuerkennen ist blanker Hohn.
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An welcher Hochschule genügt die Aufstiegsfortbildung Betriebswirt VWA nicht als Zugangsberechtigung? Der DQR soll u.a. die Transparenz der in unterschiedlichen Systemen erworbenen Kompetenzen schaffen und ordnet diese verschiedenen Niveaus zu. Ist auch dringend notwendig wie dein Beitrag zeigt. Die KMK und das BMBF waren an der Entwicklung nicht ganz unbeteiligt und überhaupt haben eine Menge Leute daran mitgewirkt, die sich tagtäglich mit den verschiedensten Ausbildungswegen beschäftigen. Bis das überall angekommen ist, insbesondere auch in den jeweiligen Laufbahnverordnungen von Bund und Ländern, wird es aber noch einige Zeit dauern.
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Der DQR hat keinerlei Verbindlichkeit und erhebt auch nicht den Anspruch, irgendetwas regeln zu wollen. Er besitzt somit keinerlei rechtliche Relevanz - und auch keine tatsächliche.
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Er schafft Transparenz zwischen den durch verschiedenartige Ausbildungswege vermittelten Kompetenzen. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn ein Bachelor u. a. für den Zugang zum gehobenen Dienst, sowie in der Regel zu den Entgeltgruppen >9 genügt, dann sollte ein Abschluss Betriebswirt VWA, Fachwirt, etc. ebenfalls genügen. Die erfolgreiche Absolvierung eines Bachelorstudiums ist nun wirklich keine Kunst und im Vergleich der erworbenen Kompetenzen schlicht gleichwertig aber natürlich nicht gleichartig zu den bekannten und genannten Weiterbildungen, deren Akzentsetzung und Spezialisierungen woanders liegen.
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Er stellt lediglich eine völlig unverbindliche und tatsächlich unbeachtliche Meinung zu Kompetenzstufen dar. Mithin stellt der DQR nicht nur keine Transparenz her, er ist irreführend, weil die maßgeblichen Entscheidungsträger offenkundig eine ganz andere Meinung dazu haben, die tatsächliche Wirkung entfaltet - eben im Zugang zu Laufbahnen und der Erfüllung von Voraussetzungen in der Person.
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Die jetzt maßgeblichen Entscheidungsträger haben es über Jahrzehnte nicht anders gelernt; Es zählen nur akademische Abschlüsse und alles andere ist irgendwelcher Popanz. Aber aus den Entscheidungsträgern von heute werden bald die Rentner von morgen. Und das Laufbahnrecht und die Tarifverträge sind keine Naturgesetze, mithin auch änderbar. Ich würde glatt um ne gute Flache Single-Malt wetten, dass sich in den nächsten 10 Jahren einiges tun wird. Es wird ja auch schon daran gearbeitet, beispielhaft:
https://www.hamburg.de/contentblob/9955880/ba83120f49a67c4ddc45ab3b77eaba10/data/d-pp-oeffentlicherdienst-elsner.pdf
Der DQR spiegelt nur die Realität in Hinblick auf erworbene Kompetenzen wider, die aber - noch - nicht überall angenommen/ akzeptiert wird.
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Der DQR spiegelt in keinster Weise die Realität wider. Er ist bestenfalls eine Interpretation derselben durch Personen und Institutionen, deren diesbezügliche Meinung keinerlei Relevanz entfaltet, weil sie Entscheidungsträgern schlicht völlig egal ist.
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Bleiben wir praktisch:
Abiturient (19) macht Ausbildung zum VwFA. Oh Wunder mit guten Noten. Im DIREKTEN Anschluss (mit 22) macht er neben den ersten Berufserfahrungen mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5 zwei Jahre lang einen "Betriebswirt VWA" dienstags, donnerstags und samstags Abends, auf seine Kosten. Respekt.
Aber: welche Kompetenzen hat er in Bezug auf Tätigkeiten EG 9b aufwärts erworben ? Dann ist er mit 24 "fertiger Betriebswirt (VWA)" und hat -bei gutmütigen Hochschulen- endlich eine Hochschulzugangsberechtigung und kann den Bachelor in Public Management machen.... ach, hätte er ja mit 19 gleich machen können (Abitur !)... eben... 5 Jahre verschenkt...
und ganz persönlich -aus Erfahrung- : ja, es gibt den oder die eine oder andere, die tatsächlich auf diesem Weg die nötigen Kompetenzen erwerben kann und hat. Das führt aber nicht dazu, dass man strukturell davon ausgehen sollte, dass das so ist. Beim Bachelor ist es andersherum. Strukturell passt das, aber es gibt einzelne Loser.
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Der DQR spiegelt in keinster Weise die Realität wider. Er ist bestenfalls eine Interpretation derselben durch Personen und Institutionen, deren diesbezügliche Meinung keinerlei Relevanz entfaltet, weil sie Entscheidungsträgern schlicht völlig egal ist.
Ich sagte ja bereits, dass die aktuell maßgeblichen Entscheidungsträger bald abtreten. Und ich wette, dass die dann folgenden Entscheidungsträger andere, man könnte auch sagen zeitgemäße Ansichten vertreten. Bei Privatunternehmen wird dies schneller geschehen, als in dem durch überwiegend innovationsarmen Juristen gesteuerten Mikrokosmos des öffentlichen Dienstes
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Bleiben wir praktisch:
Abiturient (19) macht Ausbildung zum VwFA. Oh Wunder mit guten Noten. Im DIREKTEN Anschluss (mit 22) macht er neben den ersten Berufserfahrungen mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5 zwei Jahre lang einen "Betriebswirt VWA" dienstags, donnerstags und samstags Abends, auf seine Kosten. Respekt.
Aber: welche Kompetenzen hat er in Bezug auf Tätigkeiten EG 9b aufwärts erworben ? Dann ist er mit 24 "fertiger Betriebswirt (VWA)" und hat -bei gutmütigen Hochschulen- endlich eine Hochschulzugangsberechtigung und kann den Bachelor in Public Management machen.... ach, hätte er ja mit 19 gleich machen können (Abitur !)... eben... 5 Jahre verschenkt...
und ganz persönlich -aus Erfahrung- : ja, es gibt den oder die eine oder andere, die tatsächlich auf diesem Weg die nötigen Kompetenzen erwerben kann und hat. Das führt aber nicht dazu, dass man strukturell davon ausgehen sollte, dass das so ist. Beim Bachelor ist es andersherum. Strukturell passt das, aber es gibt einzelne Loser.
Es gibt nicht eine deutsche Hochschule die, die benannten Weiterbildung, nicht als Hochschulzugangsberechtigung akzeptiert. Oftmals rechnen sowohl staatlich als auch private Hochschulen div. Vorleistungen aus außer hochschulisch erbrachten Leistungen an. Beispielhaft bekommt ein staatlich geprüfter Betriebswirt oftmals bis zu 90CP angerechnet, weil die jeweilige Prüfungsordnung der Hochschule sogar von einer Gleichartigkeit (nicht nur Gleichwertigkeit) der erbrachten Leistungen in Fächern der Weiterbildung in Bezug auf ein bestimmtes Modul des Hochschulstudiums ausgeht. Es werden nicht alle Fächer der Weiterbildung angerechnet, weil diese dann nicht gleichartig sind, aber eben immer noch gleichwertig. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein Weiterbildungsabschluss gleichwertig zu einem Bachelorstudium ist. Die Entscheidungsträger von heute haben meist selber einen universitären Hintergrund und tun sich mit der Akzeptanz naturgemäß noch schwer.
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Die Studienanfängerquote liegt heute bei über 60% und die Absolventenquote bei etwa 40%. OECD-weit liegen die Quoten sogar nochmal 10% höher. So gut wie jeder kann heute ein Studium beginnen und abschließen. Sich etwas auf seinen akademischen Abschluss einzubilden und gar zu behaupten, dass andere Bildungswege nicht in Entgeltgruppen >9 oder den gehobenen Dient führen sollen u.a. wegen vorgeworfener fehlender Verwendungsbreite, ist mal sowas von gestern.
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Wenn jeder ein Studium anfangen und abschließen könnte, warum sollte man dann überhaupt etwas in jeder Hinsicht minderwertigeres als ebenbürtig akzeptieren?
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Ein Weiterbildungsabschluss ist eben nicht in jeder Hinsicht minderwertiger als ein Bachelorabschluss. Man könnte sämtliche Weiterbildungsabschlüsse oder Berufe auch einfach akademisieren (Beispiel Hebammen), wie es in vielen anderen Ländern schon längst Usus ist. Dies würde jedoch an den erworbenen Kompetenzen nichts ändern, an den Zugangsberechtigungen zu Laubahnen etc. jedoch, unverständlicherweise, schon. Und genau das zeigt der DQR, auch wenn dies einige schockieren und andere empören mag.
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Nur wenn man die Auffassung verträte, die erworbenen Kompetenzen wären die gleichen oder auch nur gleichwertig. Diese Auffassung hat der DQR aber ziemlich exklusiv.
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Die Studienanfängerquote liegt heute bei über 60% und die Absolventenquote bei etwa 40%. OECD-weit liegen die Quoten sogar nochmal 10% höher. So gut wie jeder kann heute ein Studium beginnen und abschließen. Sich etwas auf seinen akademischen Abschluss einzubilden und gar zu behaupten, dass andere Bildungswege nicht in Entgeltgruppen >9 oder den gehobenen Dient führen sollen u.a. wegen vorgeworfener fehlender Verwendungsbreite, ist mal sowas von gestern.
Das wurde bereits als von einem deutschen Bildungssystemverweigerer (Herr Schleicher) via OECD gegangener Irrweg erkannt. Die duale Ausbildung hat Deutschland (mit Österreich) dahin gebracht, wo es steht. Niemand, aber auch wirklich niemand profitiert wirklich davon, wenn mehr als 30% in die Hochschulen drängen. Es senkt das Niveau akademischer Bildung (nicht vermeidbar, weil eben nicht die 30% Besten, sondern die 60% Besten Studieren gehen und die durchschnittlich weniger gut sind: Normalverteilung) und es hebt die Hürden für Berufe, bei denen die Ausbildung super ist, auf Abiturniveau (wozu genau ?). Die einzige Lobby, die das neben dem erwähnten Walldorfschüler bei der OECD befördert sind die Bildungsinstitute, weil deren Hauptamtler dann endlich auch Professoren sind. Lächerlich. Allein der Fachkräftepool der dort unterrichtet, ist bis auf wenige Ausnahmen eher unterdurchschnittlich begabt und hat selbst nie eine formale Ausbildung als Lehrkraft absolviert. Auch hier spreche ich aus Erfahrung (Berlin/Brandenburg).
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die Akademisierung in den anderen Ländern ist dort Usus, weil sie eben keine duale Ausbildung haben, sondern Training on the Job oder ähnliche mittelalterliche Katastrophen. Wir exportieren gerade das Duale System nach Südamerika und hier machen wir es den anderen, schlechteren nach.
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Wenn ich in UK oder den USA, beides sicher keine Entwicklungsländer, beispielsweise Buchhalter werden möchte studiere ich Accounting. Andere Wege gibt es nicht und habe einen akademischen Abschluss der auch den Zugang zum gehoben Dienst in Deutschland ermöglicht, resp. sind im Tarifbereich die Vorrausetzungen in der Person dann erfüllt.
In Deutschland haben die meisten Buchhalter eine kaufmännische Ausbildung und ggf. eine entsprechende Weiterbildung. Wie sollen diese Leute in UK oder USA behandelt werden, wenn sie dort tätig werden wollen? Das ist schwierig und dafür gibt es den DQR u. a.
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Der die Realität nicht abbildet und der bereits in DEU niemanden interessiert...
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"...Die berufliche Bildung bietet jungen Menschen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium ist keine Frage eines Mehr oder Weniger. Es ist eine Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen zum beruflichen Erfolg.“ (Anja Karliczek, https://www.bmbf.de/de/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig-10024.html)
Praktisch wird es mittelfristig zur Öffnung der Laufbahnen ab 1. Einstiegsamt, 2. Laufbahngruppe und analog auch im Tarifbereich für Personen mit Weiterbildungsabschluss kommen. Die neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor professional und Master Professional tun ihr Übriges dazu bei.
Auch das Schaubild auf der oben verlinkten Seite des BMBF ist interessant.
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Wenn ich in UK oder den USA, beides sicher keine Entwicklungsländer, beispielsweise Buchhalter werden möchte studiere ich Accounting. Andere Wege gibt es nicht und habe einen akademischen Abschluss der auch den Zugang zum gehoben Dienst in Deutschland ermöglicht, resp. sind im Tarifbereich die Vorrausetzungen in der Person dann erfüllt.
In Deutschland haben die meisten Buchhalter eine kaufmännische Ausbildung und ggf. eine entsprechende Weiterbildung. Wie sollen diese Leute in UK oder USA behandelt werden, wenn sie dort tätig werden wollen? Das ist schwierig und dafür gibt es den DQR u. a.
Das ist kein strukturell zu lösenden Problem, weil in den beiden Nicht-EU-Ländern sowieso prinzipiell eher jeder eine Chance bekommt (wenn es rechtlich geht). Bleiben wir bei dem uns nahen Thema der Eingruppierung in Deutschland. Es gibt keinen sichtbaren Grund einen Buchhalter mit EG9b aufwärts zu bezahlen. Das ist ein Beruf und bleibt es auch. Man kann doch nicht hingehen und Einzelfälle generalisieren und damit eine unproblematische Ausnahme (der Ami, der mit Bachelor Accounting kommt) zur Regel machen. Frau Karliczek wird ganz schnell vergessen sein. Man braucht keine Lösung, wenn es kein Problem gibt und ich sehe keins.
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Das Problem ist, dass die Hochschulen überlaufen werden, mit Personen die vor 10 Jahren nicht ansatzweise studierfähig gewesen wären, aber heute letzten Endes doch eine Bachelorurkunde erhalten. In der Folge sinkt das Niveau immer weiter ab. Ich war lange an einer Hochschule tätig und kenne die Frustration u. a. der Lehrenden aus erster Hand.
Warum ist das so? Weil eben momentan noch vermittelt wird, dass nur ein Studium zu beruflichen Erfolg, oder im öD in die Bereich A/E9 aufwärts führt. Also muss die berufliche Aus- und Weiterbildung attraktiver werden, und zwar konsequent.
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Wenn ich in UK oder den USA, beides sicher keine Entwicklungsländer, beispielsweise Buchhalter werden möchte studiere ich Accounting. Andere Wege gibt es nicht und habe einen akademischen Abschluss der auch den Zugang zum gehoben Dienst in Deutschland ermöglicht, resp. sind im Tarifbereich die Vorrausetzungen in der Person dann erfüllt.
In Deutschland haben die meisten Buchhalter eine kaufmännische Ausbildung und ggf. eine entsprechende Weiterbildung. Wie sollen diese Leute in UK oder USA behandelt werden, wenn sie dort tätig werden wollen? Das ist schwierig und dafür gibt es den DQR u. a.
...Bleiben wir bei dem uns nahen Thema der Eingruppierung in Deutschland. Es gibt keinen sichtbaren Grund einen Buchhalter mit EG9b aufwärts zu bezahlen...
Es gibt auch keinen Grund einen BWL-Bachelor mit EG9b aufwärts zu bezahlen. Ich würde aber beiden die notwendige Verwendungsbreite zusprechen entsprechend wertige Tätigkeiten auszuführen. Am Rande: In der FHH werden Qualifizierungslehrgänge zum Bilanzbuchhalter intern ausgeschrieben. Die Absolventen werden anschließend in Besoldungsgruppen A10-A12 resp. Entgeltgruppen E10-E12, abhängig von der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit, eingesetzt.
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"...Die berufliche Bildung bietet jungen Menschen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium ist keine Frage eines Mehr oder Weniger. Es ist eine Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen zum beruflichen Erfolg.“ (Anja Karliczek, https://www.bmbf.de/de/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig-10024.html)
Praktisch wird es mittelfristig zur Öffnung der Laufbahnen ab 1. Einstiegsamt, 2. Laufbahngruppe und analog auch im Tarifbereich für Personen mit Weiterbildungsabschluss kommen. Die neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor professional und Master Professional tun ihr Übriges dazu bei.
Auch das Schaubild auf der oben verlinkten Seite des BMBF ist interessant.
Nein, wird es nicht. Ebenso wie die Bezeichnung Manager of Pushcart Mail Distribution aus dem Postwagenschubser nichts edleres macht, sondern eine Lachnummer, ist es bei den neuen Bezeichnungen ebenso.
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Naja, das wird sich zeigen. Falls es in den nächsten 5-7 Jahren so kommt und man noch hier unterwegs ist, komme ich darauf zurück.
Der Arbeitgeber im Ausland wird mit einem bachelor-professionale bzw. master-professional mehr anfangen können als mit einem Bilanzbuchhalter, Personalfachwirt usw. und auch entsprechend zuordnen.
Aus meinem Abi-Jahrgang (Anfang/Mitte 2000er) studierte gut ein Viertel im Ausland und ebenso vielen haben dort auch ihren Lebensmittelpunkt. Ich gehe mal davon aus, dass die Quote eher steigt, entsprechend ist oben beschriebener Fall auch kein nur seltenvorkommender. Der öD bekommt in seinem Kosmos davon aber eher wenig mit.
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Ich habe auch im Ausland studiert - und halte mich nicht selten dort beruflich auf und unterhalte mich auch mit AG im inner- und außereuropäischen Ausland. Keinen einzigen interessiert es, welchen Wert die Bundesregierung welcher Ausbildung zumisst. Und die Auslands-IHKler, die mit derlei hausieren gehen, halten sie für government lapdogs und leaflet douchebags
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So unterschiedlich können die persönlichen Erfahrungen sein.
Ein gewisser Bedarf an Vergleichbarkeit scheint aber zumindest auf europäischer Ebene vorhanden zu sein, sonst gäbe es keinen EQR.
Der AG im Ausland weiß nicht welche Qualifikationen in den deutschlandspezifischen Weiterbildungen vermittelt werden. Konsequent wäre es sämtliche Weiterbildungsabschlüsse mit einem Bachelor abschließen zulassen. Bei Anerkennung von über 90CP im kaufmännischen Bereich, ist der aktuell mögliche Weg ohnehin nur 2-3 Semester inkl. Thesis und besteht aus ein paar lächerlichen Modulen. Dies würde auch die Universitäten entlasten, die sich dann auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, nämlich richtige Akademiker auszubilden und Spitzenforschung zu betreiben und eben nicht Maßen an Pseudo-bachelor-Akademikern zu produzieren.
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Für den EQR gilt doch genau das gleiche wie für den DQR! Niemand interessiert sich dafür, welchen Wert Regierungen irgendwelchen Abschlüssen zuweisen. Es ist nunmal ein Arbeitsmarkt und nicht der real existierende Sozialismus.
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Spid hat bereits dargelegt, dass ein DQR keinen Interessiert. Zumindest nicht die Entscheider.
Die Studienanfängerquote liegt heute bei über 60% und die Absolventenquote bei etwa 40%. OECD-weit liegen die Quoten sogar nochmal 10% höher. So gut wie jeder kann heute ein Studium beginnen und abschließen. Sich etwas auf seinen akademischen Abschluss einzubilden und gar zu behaupten, dass andere Bildungswege nicht in Entgeltgruppen >9 oder den gehobenen Dient führen sollen u.a. wegen vorgeworfener fehlender Verwendungsbreite, ist mal sowas von gestern.
Ich interpretiere dein Statement so, dass Studium zum Standard für jeden halbwegs durchschnittlich Begabten wird. Das heißt, klevere Leute wird man zukünftig nicht mehr im Pool der Aus- und Weitergebildeten finden, sondern dieser Zweig wird wohl pauschal als Resterampe wahrgenommen werden.
Ich habe bereits Leute mit Bachelor und Master in E9 und der Trend wird sich verstärken.
Wenn man Leistungsträger für höhere EGs sucht, kann man sich eigentlich nur noch nach Uni- Absolventen umsehen. Heißt nicht, dass es diese nicht auch bei den FHlern oder Ausgebildeten gibt, aber die Wahrscheinlichkeit diese in der Meng herauszufiltern ist fast nicht möglich.
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Es gibt durchaus eine kooperierende Hochschule der VWA (FH Südwestfalen), an der ich mich zum Wintersemester 20/21 einschreiben könnte. Jedoch wird auch hier gesagt, dass ich durch das dann erworbene Bachelor Studium immer noch kein Recht auf eine Höhergruppierung habe.
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Weil Du dadurch auch immer noch nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst...
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Okay, das ist mir bewusst. Angenommen bei einem Arbeitgeber (Verkehrsverbund) bei dem der TVÖD ebenfalls Anwendung findet, sucht einen Betriebswirten und bezahlt diesen (laut Stellenausschreibung) nach EG11, hier gilt dann aber offentsichtlich keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Weiß jemand eventuell, warum das dann dort noch mal ein Unterschied ist?
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Wenn es ein Betriebswirt mit Hochschulstudium ist, erfüllt er doch die Voraussetzung durch ein der auszuübenden Tätigkeit entsprechendes Hochschulstudium.
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Weil Du dadurch auch immer noch nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst...
Ich muss jetzt mal fragen, warum die Ausbildungs- und Prüfungspflicht mit einem Abschluss der FH Südwestfalen nicht erfüllt wäre? :o Das ist doch eine staatliche Fachhochschule, wo Klausuren geschrieben werden, am Ende des Studiums eine BT abzugeben und diese auch zu verteidigen ist. Warum würde dieser Abschluss weniger anerkannt werden, als der eines Studenten einer anderen Hochschule?
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Auch andere Studienabschlüsse führen nicht zur Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5-E9a bedarf es entweder einer der auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Berufsausbildung oder einer ersten Prüfung. Beides stellen Studienabschlüsse nicht dar.
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Also mit Prüfungspflicht ist die Laufbahnbefähigung gemeint ja?
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Nein. Das ist Beamtengedöns. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO VKA.
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Achso, ok :)
Und wo ist dann der Unterschied beim ALI bzw. ALII? Also warum erfüllen diese Lehrgänge die Pflicht?
Entschuldigung wenn ich so doof frage, aber so hat mir das bisher noch niemand erklärt. Es hieß mir gegenüber immer, um für Stellen ab E9b aufwärts berücksichtigt werden zu können, genügt ein Bachelorabschluss.
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Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Zudem erfüllt ein der auszuübenden Tätigkeit entsprechender Bachelorabschluß ja die Ausbildungs- und Prüfungspflicht für die Entgeltgruppen E9b-E12. Die Lehrgänge mit abschließender Erster bzw. Zweiter Prüfung erfüllen die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungspflicht jedenfalls, da das in der genannten Vorbemerkung so festgelegt ist.
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Ah, ok, verstanden :)
Vielen Dank für die Erläuterungen.