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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Gresu243 am 20.01.2020 06:53

Titel: Kündigungsfrist TB nach Versetzung
Beitrag von: Gresu243 am 20.01.2020 06:53
Hallo ins Land,

ich bin auf eigenen Wunsch zum 01.08.19 zu einem anderen AG versetzt worden. Die vorherige Beschäftigungszeit beim alten AG war vom 01.01.18 bis 31.07.19.
Wenn ich nun bei meinem derzeitigen AG kündigen möchte, welche Kündigungsfrist gilt?

2 Wochen zum Monatsende (da keine 6 Monate beim neuen AG) oder 6 Wochen zum Quartalsende aufgrund der Versetzung?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Kündigungsfrist TB nach Versetzung
Beitrag von: Isie am 20.01.2020 07:06
Was meinst du mit Arbeitgeber? Den juristischen Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag oder deine alte und deine neue Beschäftigungsbehörde? Eine Versetzung gibt es nach TV-L arbeitgeberübergreifend nicht.
Titel: Antw:Kündigungsfrist TB nach Versetzung
Beitrag von: Gresu243 am 20.01.2020 08:31
Meine Beschäftigungsbehörde ;-) War etwas unglücklich ausgedrückt.
Titel: Antw:Kündigungsfrist TB nach Versetzung
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 08:34
Dann ist es immer noch derselbe AG? Die Versetzung hat keinen Einfluß auf die Kündigungsfrist.
Titel: Antw:Kündigungsfrist TB nach Versetzung
Beitrag von: Gresu243 am 20.01.2020 08:40
Ja, also wenn mit AG das Land NRW gemeint ist, dann ist dem so.
Hatte ich mir schon fast gedacht, dass dann die Zeiten berücksichtigt werden.