Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Scaryb am 20.01.2020 18:39

Titel: Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Scaryb am 20.01.2020 18:39
Hallo, ich habe einen 30 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite momentan schon 35 Wochenstunden. Meine Leiterin droht mir ständig an mich auf 40 Wochenstunden hochzusetzen und hat schon andere Kolleginnen auf 40 Stunden hoch gesetzt obwohl diese es nicht wollten. Ichhabe ein kleines Kind und einen Partner der im schichtsystem arbeitet mit einer 40 stundenwoche kann ich die Versorgung meines Kindes nicht gewährleisten. Was kannich tun?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 18:41
Ist im Arbeitsvertrag die Verpflichtung zu Mehrarbeit vereinbart?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Scaryb am 20.01.2020 18:58
Leider finde ich es nicht im tvöd
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 19:02
Arbeitsvertrag!!!
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Scaryb am 20.01.2020 19:06
Hier steht ist im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Scaryb am 20.01.2020 19:08
Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2020 19:10
Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, in dem steht, dass du im Rahmen von begründeter betrieblichen Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet bist, dann kannst du nur anfechten, dass es begründete betriebliche Notwendigkeiten sind, die deine Leiterin anbringt.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2020 19:11
Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?
ja, die Grenze ist die Stundenanzahl der Vollzeitstelle, danach sind es Überstunden.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Lars73 am 20.01.2020 19:26
Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat? Diese sind ggf. in der Mitbestimmung.

Werden die Mehrstunden bezahlt und gibt es Zuschläge? Werden auch Vollzeitbeschäftigte zu Überstunden herangezogen?

Gibt es andere Arbeitgeber in der nähe de vielleicht bessere Arbeitsbedingungen bieten?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 19:30
Die Unterscheidung an sich mag haltbar sein, die Ungleichbehandlung in Form von Zuschlägen angesichts der aktuellen BAG-Rechtsprechung (Urteil v. 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Urteil v. 23.03.2017 - 6 AZR 161/16) wohl nicht. Für Mehrarbeit, die die sonstigen Voraussetzungen von Überstunden (kein zeitnaher Ausgleich, Anordnung) erfüllen, einfach unter Verweis auf die BAG-Rechtsprechung Überstundenzuschläge mit Verweis auf die BAG-Rechtsprechung unter Fristsetzung einfordern und nach Fristablauf ggfs. gerichtlich durchsetzen, dann vergeht dem AG ganz schnell die Lust auf die teuren Arbeitsstunden.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Scaryb am 20.01.2020 20:07
Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine  betriebliche Notwendigkeit?
Die mehrstunden werden bezahlt oder zählen als Überstunden
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 20:16
Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine  betriebliche Notwendigkeit?

Warum nicht?

Zitat
Die mehrstunden werden bezahlt oder zählen als Überstunden

Einschl. Überstundenzuschlag von 30%?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: WasDennNun am 21.01.2020 07:00
scaryb, wieviele MA seit ihr denn auf die die Arbeit verteilt werden kann.

Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine  betriebliche Notwendigkeit?

Warum nicht?
Liegt da nicht schon ein organisationsversagen vor wg. zu geringen Personalschlüssel?
Zumindest wenn es dauerhaft nur via Überstunden kompensiert wird und der AG keine andere Lösung sucht?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 21.01.2020 07:29
Möglich, aber erst nach einer gewissen Zeit, hier mutmaßlich bis zu 1 Jahr. Ebenso möglich, daß der AG ermessensfehlerhaft handelt, darauf zielen die Fragen von @Lars73. Dann ließe sich die Anordnung bereits durch einstweiligen Rechtsschutz stoppen. Am erfolgsversprechendsten ist aber das, was die TVP vorgesehen haben, um die Milch sauer zu machen: Überstundenzuschläge. Die Masse der AG hat noch nicht auf die Rechtsprechung reagiert, die es deutlich teurer macht, TZ-Kräfte Mehrarbeit leisten zu lassen. Da ist es günstiger, noch jemand einzustellen.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 31.01.2020 14:32
Google Bitte ....

Was sind betriebliche Notwendigkeit....

Feuer, Wasser oder eine Seuche sind betriebliche Notwendigkeit.
Da muss oder sollte man aushelfen...

Keine miserable Personalmanager !!!!
Du hast ein Kind und deshalb dein 30 Stundenvertrag.
Vertrag ist Vertrag....

TVöD § 43 Überstunden ....
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 14:45
Unfug. Du schilderst Beispiele für dringende betriebliche Notwendigkeit. Derlei ist aber nicht gefordert. Betriebliche Notwendigkeit stellt keine besonderen Anforderungen an die Zulässigkeit der Anordnung. Die Regelung stellt gegenüber der ohnehin bestehenden Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Anordnung nach billigem Ermessen zu treffen, keine Einschränkung dar. Unzulässig ist die Anordnung von somit nur dann, wenn sie willkürlich, erfolgt.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 31.01.2020 15:10
Blödsinn...
Besteht eine Pflicht zur Leistung von Überstunden, dann muss der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Überstunden müssen betrieblich notwendig und für den Arbeitnehmer zumutbar sein. In der Regel hat der Arbeitgeber z.B. eine angemessene Ankündigungsfrist von einigen Tagen zu beachten.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 15:15
Und das ist jetzt inwiefern als Entgegnung geeignet?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 31.01.2020 17:33
Ich arbeite Teilzeit - Muss ich trotzdem Überstunden machen?

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, also 30 Stunden pro Woche oder weniger, sind von Ihnen keine Überstunden zu verlangen. Dies widerspräche dem Konzept einer Teilzeitstelle. Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.

Es ist ebenso möglich, eine Klausel in Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einzufügen, nach der Überstunden auch bei Teilzeitjobs legitim werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie allerdings Ihr Einverständnis dazu, Überstunden zu machen, wenn diese nötig sind. Wichtig ist dabei aber, dass anfallende Überstunden im Einzelfall von Ihrem Chef genehmigt, angeordnet oder wenigstens stillschweigend geduldet werden. Er darf Sie, wenn nicht gerade eine Notsituation vorliegt, nicht zur Leistung von Überstunden verpflichten. Andererseits sollten Sie auch nicht einfach ohne das Wissen Ihres Chefs Überstunden machen, da Sie diese sonst nicht bezahlt bekommen und Ihr Arbeitgeber außerdem dafür Sorge tragen muss, dass Sie die im Arbeitszeitgesetz geregelte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.

Für werdende oder stillende Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Anordnung von Überstunden ist auch in Teilzeit verboten.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 17:37
Und was soll jetzt dieses Geblubber?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 31.01.2020 18:07
Und was soll jetzt dieses Geblubber?

Lass doch deine blöden Kommentare...
Ich antworte der Frageperson und nicht blöden Kommentare von Dir....
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 18:21
Das macht es ja noch schlimmer. Ich erkenne dummes, ahnungsloses Geblubber sofort, während dem TE die mindere Güte Deiner Antworten mutmaßlich nicht unmittelbar bewußt ist, weshalb Dein Verhalten grob schädlich ist.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 03.02.2020 13:17
Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.

Damit man den Feuerwehrleuten im Weg rumsteht?   ???
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 03.02.2020 13:30
 
Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....


Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: WasDennNun am 03.02.2020 13:37
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind doch erst die Stunden ab Vollzeitstellen (z.B. 40h) Überstunden, oder?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 03.02.2020 13:41

Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....

Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 03.02.2020 14:31
Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff.
Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
[/quote]

Ok, wo steht was über ein tariflich eindeutiger definierter Begriff im TVöD ...
§ 43 steht nur die Baezahlung oder Freizeitausgleich....

Weitere Infos kenne ich nicht. Kannst mir bitte ein § im TVöD senden?
Danke
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Lars73 am 03.02.2020 14:34
§7 (7)+(8) TVöD
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 03.02.2020 15:00
Danke, stimmt ...

 ;)
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: etugruber am 03.02.2020 15:14
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.

Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....

Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
 
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 03.02.2020 15:20
Das ist sehr wohl möglich. Der AG muß zwar grundsätzlich eine angemessene Ankündigungsfrist wahren und bei der Ermessensausübung die Belange des AN hinreichend würdigen, aber eine solche Würdigung kann auch ermessensfehlerfrei zu dem Ergebnis kommen, daß entsprechende Arbeitsstunden - Überstunden werden es ja erst später - zu leisten sind, auch wenn sie persönliche Belange des AN ganz erheblich berühren oder beeinträchtigen. Wer das nicht möchte, muß es als VZ-Beschäftigter ausschließen oder als TZ-Beschäftigter nicht als verpflichtend vereinbaren.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: mumble am 03.02.2020 16:09

Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....

Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.

Bitte nicht alle über einen Kamm scheren!  ;)
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 04.02.2020 07:54
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.


Man kann sich das Leben auch schwerer machen als es ist.
Dann muss man den Arzttermin im Notfall halt verlegen, sofern es zumutbar ist und aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht. Dann holt halt der Partner das Kind vom Kindergarten ab, auch wenn er sich dafür frei nehmen muss, stellt man für den Tag einen Babysitter ein, geht es solange zu Opa, Oma, Onkel, Tante etc., geht man an dem Tag ins Eltern-Kind-Zimmer (sofern vorhanden), was auch immer. Spid hat ja bereits auf die Ankündigungsfrist hingewiesen. Da wird es innerhalb dieser Frist doch möglich sein, sein Leben zu organisieren?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: WasDennNun am 04.02.2020 08:15
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.

Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....

Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: DiVO am 04.02.2020 12:44
Hallo, ich habe einen 30 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite momentan schon 35 Wochenstunden. Meine Leiterin droht mir ständig an mich auf 40 Wochenstunden hochzusetzen und hat schon andere Kolleginnen auf 40 Stunden hoch gesetzt obwohl diese es nicht wollten. Ichhabe ein kleines Kind und einen Partner der im schichtsystem arbeitet mit einer 40 stundenwoche kann ich die Versorgung meines Kindes nicht gewährleisten. Was kannich tun?
Als was arbeitest du?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: MrRossi am 04.02.2020 14:55
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.

Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....

Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...

Was wäre Fristgerecht, wenn man bereits 1/2 Jahr auf einen Facharzttermin wartet?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 04.02.2020 15:38
4 Tage im voraus. Eine notwendige ärztliche Behandlung führt ohnehin zur Arbeitsbefreiung.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: MrRossi am 05.02.2020 06:44
Dann führt es also zur Lohnfortzahlung, wenn man den notwendigen Arzttermin wahrnimmt?
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: Spid am 05.02.2020 06:59
Wenn der AG trotz des Hinweises auf eine notwendige ärztliche Behandlung zu einem bestimmten Termin zusätzliche Arbeitsstunden anordnet, die mit diesem kollidieren, besteht für die Wahrnehmung des Termins einschließlich der erforderlichen Wegezeiten Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.
Titel: Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: WasDennNun am 05.02.2020 07:06
Was man dann klassisch Eigentor nennt.  ;D