Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Scaryb am 20.01.2020 18:39
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Hallo, ich habe einen 30 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite momentan schon 35 Wochenstunden. Meine Leiterin droht mir ständig an mich auf 40 Wochenstunden hochzusetzen und hat schon andere Kolleginnen auf 40 Stunden hoch gesetzt obwohl diese es nicht wollten. Ichhabe ein kleines Kind und einen Partner der im schichtsystem arbeitet mit einer 40 stundenwoche kann ich die Versorgung meines Kindes nicht gewährleisten. Was kannich tun?
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Ist im Arbeitsvertrag die Verpflichtung zu Mehrarbeit vereinbart?
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Leider finde ich es nicht im tvöd
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Arbeitsvertrag!!!
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Hier steht ist im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet
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Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?
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Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, in dem steht, dass du im Rahmen von begründeter betrieblichen Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet bist, dann kannst du nur anfechten, dass es begründete betriebliche Notwendigkeiten sind, die deine Leiterin anbringt.
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Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?
ja, die Grenze ist die Stundenanzahl der Vollzeitstelle, danach sind es Überstunden.
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Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat? Diese sind ggf. in der Mitbestimmung.
Werden die Mehrstunden bezahlt und gibt es Zuschläge? Werden auch Vollzeitbeschäftigte zu Überstunden herangezogen?
Gibt es andere Arbeitgeber in der nähe de vielleicht bessere Arbeitsbedingungen bieten?
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Die Unterscheidung an sich mag haltbar sein, die Ungleichbehandlung in Form von Zuschlägen angesichts der aktuellen BAG-Rechtsprechung (Urteil v. 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Urteil v. 23.03.2017 - 6 AZR 161/16) wohl nicht. Für Mehrarbeit, die die sonstigen Voraussetzungen von Überstunden (kein zeitnaher Ausgleich, Anordnung) erfüllen, einfach unter Verweis auf die BAG-Rechtsprechung Überstundenzuschläge mit Verweis auf die BAG-Rechtsprechung unter Fristsetzung einfordern und nach Fristablauf ggfs. gerichtlich durchsetzen, dann vergeht dem AG ganz schnell die Lust auf die teuren Arbeitsstunden.
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Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine betriebliche Notwendigkeit?
Die mehrstunden werden bezahlt oder zählen als Überstunden
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Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine betriebliche Notwendigkeit?
Warum nicht?
Die mehrstunden werden bezahlt oder zählen als Überstunden
Einschl. Überstundenzuschlag von 30%?
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scaryb, wieviele MA seit ihr denn auf die die Arbeit verteilt werden kann.
Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine betriebliche Notwendigkeit?
Warum nicht?
Liegt da nicht schon ein organisationsversagen vor wg. zu geringen Personalschlüssel?
Zumindest wenn es dauerhaft nur via Überstunden kompensiert wird und der AG keine andere Lösung sucht?
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Möglich, aber erst nach einer gewissen Zeit, hier mutmaßlich bis zu 1 Jahr. Ebenso möglich, daß der AG ermessensfehlerhaft handelt, darauf zielen die Fragen von @Lars73. Dann ließe sich die Anordnung bereits durch einstweiligen Rechtsschutz stoppen. Am erfolgsversprechendsten ist aber das, was die TVP vorgesehen haben, um die Milch sauer zu machen: Überstundenzuschläge. Die Masse der AG hat noch nicht auf die Rechtsprechung reagiert, die es deutlich teurer macht, TZ-Kräfte Mehrarbeit leisten zu lassen. Da ist es günstiger, noch jemand einzustellen.
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Google Bitte ....
Was sind betriebliche Notwendigkeit....
Feuer, Wasser oder eine Seuche sind betriebliche Notwendigkeit.
Da muss oder sollte man aushelfen...
Keine miserable Personalmanager !!!!
Du hast ein Kind und deshalb dein 30 Stundenvertrag.
Vertrag ist Vertrag....
TVöD § 43 Überstunden ....
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Unfug. Du schilderst Beispiele für dringende betriebliche Notwendigkeit. Derlei ist aber nicht gefordert. Betriebliche Notwendigkeit stellt keine besonderen Anforderungen an die Zulässigkeit der Anordnung. Die Regelung stellt gegenüber der ohnehin bestehenden Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Anordnung nach billigem Ermessen zu treffen, keine Einschränkung dar. Unzulässig ist die Anordnung von somit nur dann, wenn sie willkürlich, erfolgt.
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Blödsinn...
Besteht eine Pflicht zur Leistung von Überstunden, dann muss der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Überstunden müssen betrieblich notwendig und für den Arbeitnehmer zumutbar sein. In der Regel hat der Arbeitgeber z.B. eine angemessene Ankündigungsfrist von einigen Tagen zu beachten.
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Und das ist jetzt inwiefern als Entgegnung geeignet?
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Ich arbeite Teilzeit - Muss ich trotzdem Überstunden machen?
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, also 30 Stunden pro Woche oder weniger, sind von Ihnen keine Überstunden zu verlangen. Dies widerspräche dem Konzept einer Teilzeitstelle. Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.
Es ist ebenso möglich, eine Klausel in Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einzufügen, nach der Überstunden auch bei Teilzeitjobs legitim werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie allerdings Ihr Einverständnis dazu, Überstunden zu machen, wenn diese nötig sind. Wichtig ist dabei aber, dass anfallende Überstunden im Einzelfall von Ihrem Chef genehmigt, angeordnet oder wenigstens stillschweigend geduldet werden. Er darf Sie, wenn nicht gerade eine Notsituation vorliegt, nicht zur Leistung von Überstunden verpflichten. Andererseits sollten Sie auch nicht einfach ohne das Wissen Ihres Chefs Überstunden machen, da Sie diese sonst nicht bezahlt bekommen und Ihr Arbeitgeber außerdem dafür Sorge tragen muss, dass Sie die im Arbeitszeitgesetz geregelte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.
Für werdende oder stillende Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Anordnung von Überstunden ist auch in Teilzeit verboten.
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Und was soll jetzt dieses Geblubber?
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Und was soll jetzt dieses Geblubber?
Lass doch deine blöden Kommentare...
Ich antworte der Frageperson und nicht blöden Kommentare von Dir....
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Das macht es ja noch schlimmer. Ich erkenne dummes, ahnungsloses Geblubber sofort, während dem TE die mindere Güte Deiner Antworten mutmaßlich nicht unmittelbar bewußt ist, weshalb Dein Verhalten grob schädlich ist.
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Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.
Damit man den Feuerwehrleuten im Weg rumsteht? ???
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Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.
Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind doch erst die Stunden ab Vollzeitstellen (z.B. 40h) Überstunden, oder?
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Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.
Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....
Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
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Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff.
Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
[/quote]
Ok, wo steht was über ein tariflich eindeutiger definierter Begriff im TVöD ...
§ 43 steht nur die Baezahlung oder Freizeitausgleich....
Weitere Infos kenne ich nicht. Kannst mir bitte ein § im TVöD senden?
Danke
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§7 (7)+(8) TVöD
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Danke, stimmt ...
;)
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Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?
Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.
Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....
Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
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Das ist sehr wohl möglich. Der AG muß zwar grundsätzlich eine angemessene Ankündigungsfrist wahren und bei der Ermessensausübung die Belange des AN hinreichend würdigen, aber eine solche Würdigung kann auch ermessensfehlerfrei zu dem Ergebnis kommen, daß entsprechende Arbeitsstunden - Überstunden werden es ja erst später - zu leisten sind, auch wenn sie persönliche Belange des AN ganz erheblich berühren oder beeinträchtigen. Wer das nicht möchte, muß es als VZ-Beschäftigter ausschließen oder als TZ-Beschäftigter nicht als verpflichtend vereinbaren.
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Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.
Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....
Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
Bitte nicht alle über einen Kamm scheren! ;)
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Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?
Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.
Man kann sich das Leben auch schwerer machen als es ist.
Dann muss man den Arzttermin im Notfall halt verlegen, sofern es zumutbar ist und aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht. Dann holt halt der Partner das Kind vom Kindergarten ab, auch wenn er sich dafür frei nehmen muss, stellt man für den Tag einen Babysitter ein, geht es solange zu Opa, Oma, Onkel, Tante etc., geht man an dem Tag ins Eltern-Kind-Zimmer (sofern vorhanden), was auch immer. Spid hat ja bereits auf die Ankündigungsfrist hingewiesen. Da wird es innerhalb dieser Frist doch möglich sein, sein Leben zu organisieren?
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Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?
Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.
Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....
Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...
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Hallo, ich habe einen 30 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite momentan schon 35 Wochenstunden. Meine Leiterin droht mir ständig an mich auf 40 Wochenstunden hochzusetzen und hat schon andere Kolleginnen auf 40 Stunden hoch gesetzt obwohl diese es nicht wollten. Ichhabe ein kleines Kind und einen Partner der im schichtsystem arbeitet mit einer 40 stundenwoche kann ich die Versorgung meines Kindes nicht gewährleisten. Was kannich tun?
Als was arbeitest du?
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Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?
Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.
Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....
Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...
Was wäre Fristgerecht, wenn man bereits 1/2 Jahr auf einen Facharzttermin wartet?
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4 Tage im voraus. Eine notwendige ärztliche Behandlung führt ohnehin zur Arbeitsbefreiung.
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Dann führt es also zur Lohnfortzahlung, wenn man den notwendigen Arzttermin wahrnimmt?
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Wenn der AG trotz des Hinweises auf eine notwendige ärztliche Behandlung zu einem bestimmten Termin zusätzliche Arbeitsstunden anordnet, die mit diesem kollidieren, besteht für die Wahrnehmung des Termins einschließlich der erforderlichen Wegezeiten Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.
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Was man dann klassisch Eigentor nennt. ;D